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Gleisbahnhof

Quelle: Fotolia / volkerr

Um den Schienengüterverkehr als Herzstück eines umweltfreundlichen und nachhaltigen Güterverkehrssystems zu etablieren, ist eine umfassende Modernisierung des Systems erforderlich. Eine Sofortmaßnahme des Masterplans Schienengüterverkehr ist das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ zur Förderung von Innovationen. Mit dem Bundesprogramm sollen Betriebserprobungen und Markteinführungen innovativer Zukunftstechnologien finanziell unterstützt werden. Die Zukunftstechnologien sollen aus den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik kommen. Die Förderung ist am 20. Mai 2020 angelaufen und gilt bis zum 31. Dezember 2024. Es stehen aktuell rund 30 Mio. Euro p.a. für die Förderung zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände und juristische Personen des Privatrechts, die anwendungsbezogen in innovative Technik oder Prozesse für den Schienengüterverkehr investieren wollen. Projekte können sowohl im Rahmen von Einzel- als auch von Verbundvorhaben durchgeführt werden.

Auch die Durchführung grenzüberschreitender Vorhaben ist in der Förderrichtlinie angelegt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Schienengüterverkehre zu einem großen Anteil aus grenzüberschreitenden Verkehren bestehen. Damit Innovationen ihr volles Potenzial entfalten können, ist häufig eine Implementierung entlang der gesamten Transportkette notwendig.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ sind vom Grundsatz her alle Innovationen förderfähig, die das Potenzial aufweisen, die Wirtschaftlichkeit, Logistikfähigkeit, Flexibilität oder Leistungsfähigkeit des Schienengüterverkehrs in Deutschland zu erhöhen.

Die Förderrichtlinie unterscheidet dabei zwei Förderlinien: Die Förderlinie 1 enthält die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten beziehungsweise Demonstratoren. In Förderlinie 2 werden Markteinführungen von Innovationen, welche noch nicht Marktstandard sind, finanziell unterstützt.

Mit einer Förderung aus dem Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ wird auch das digitale Testfeld „Zugbildungsanlage der Zukunft“ in München-Nord umgesetzt. Der Betrieb von Rangierbahnhöfen ist heute nach wie vor durch manuelle und körperliche Arbeit geprägt (z.B. die Prüfung der Bremsen vor Abfahrt des Zuges). In der Zugbildungsanlage der Zukunft werden innovative Technologien zur Digitalisierung und Automatisierung erprobt. Der Rangierbetrieb soll effizienter, schneller, kostengünstiger und zuverlässiger werden. Züge werden zum Beispiel schneller zusammengestellt, Schäden am Güterwagen zuverlässig erkannt und die Pünktlichkeit bei der Abfahrt von Zügen verbessert. In dem Testfeld werden unter anderem die Automatisierung der Bremsprobe und der Betrieb einer vollautomatischen Rangierlokomotive erprobt.

Die Bewilligungsbehörde für Förderungen im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunft Schienengüterverkehr“ ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Die Antragstellung für finanzielle Zuwendungen im Rahmen der Förderrichtlinie erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist eine Projektskizze einzureichen, in der das Vorhaben beschrieben, der Innovationsgehalt bewertet und die Finanz- und Vorhabenplanung vorgestellt werden. Zudem muss das Vorhaben einer der beiden Förderlinien zugeordnet werden. Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden.

Wird eine Projektskizze durch das EBA positiv bewertet und das Vorhaben als potenziell förderfähig angesehen, wird der Antragsteller anschließend aufgefordert einen formalen Förderantrag einzureichen.

Anforderungen an die Projektskizze und den formalen Förderantrag werden auf der Internetseite www.bundesprogramm-z-sgv.de beschrieben. Dort finden Sie ausführliche Informationen zum Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“, zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung.

Die Richtlinie Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) finden Sie hier.