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Berliner Hauptbahnhof

Quelle: Adobe Stock / Berlin85

Die Verlagerung des Verkehrs auf klimafreundliche Verkehrsträger ist einer der zentralen Bausteine zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Dabei steht die Schiene und deren Stärkung besonders im Fokus. Um die steigenden Anforderungen an die Schieneninfrastruktur zu bewältigen, wurden die Investitionen in den Neu- und Ausbau auf ein Rekordniveau erhöht.

Das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes wird nach dem vom Parlament beschlossenen Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ausgebaut. Priorität bei der Umsetzung des Bedarfsplans Schiene besitzen die laufenden Vorhaben, die den überwiegenden Teil der verfügbaren Haushaltsmittel der nächsten Jahre binden. Aufgrund der hohen Mittelbindung durch die laufenden Vorhaben ist der finanzielle Spielraum für neue Vorhaben in den nächsten Jahren bereits weitgehend ausgeschöpft. Die zuvor seit 2010 rückläufige Investitionstätigkeit im Bedarfsplanbereich konnte in den zurückliegenden Jahren deutlich gesteigert werden.

Die aktuelle Finanzlinie liegt bei rund 1,6 Mrd. Euro pro Jahr und steigt bis 2023 auf 2,0 Mrd. Euro an. Der Anstieg trägt dem wachsenden Finanzbedarf für die Umsetzung des Bedarfsplans Rechnung und ermöglicht die Realisierung wichtiger Maßnahmen zur Engpassbeseitigung.

Die finanziell bedeutsamsten laufenden Maßnahmen sind:

Laufendes VorhabenFinanzbedarf BHH 2021 ff
ABS/NBS Karlsruhe – Basel7,5 Mrd. EUR
Rhein-Ruhr-Express2,4 Mrd. EUR
NBS/ABS Nürnberg – Ebensfeld – Erfurt (VDE 8.1)2,1 Mrd. EUR
Hinterlandanbindung Fehmarnbelt1,7 Mrd. EUR
ABS Emmerich – Oberhausen (dreigleisiger Ausbau)1,0 Mrd. EUR

Parallel zu den Strecken befinden sich auch wichtige Knoten im Ausbau (Berlin, Frankfurt am Main, Halle/Leipzig, Hamburg, Köln und Magdeburg). Das aktuelle Planungsportfolio umfasst Maßnahmen in einem Gesamtumfang von rund 45 Mrd. Euro. Damit befinden sich derzeit zwei Drittel aller Bedarfsplanmaßnahmen in der Planung und Umsetzung.

Das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) stellt den Ausbaubedarf der Schienenwege des Bundes fest und ist damit Grundlage für die Realisierung der Aus- und Neubauvorhaben.

Mit den Planungen zum Zielfahrplan für den Deutschlandtakt greift der Bund die Strategie einer fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung gemäß dem Prinzip: „erst der Fahrplan, dann der Aus- und Neubau des Schienennetzes“ auf. Ziel ist es, das Angebot im Schienenpersonenverkehr bundesweit besser zu vertakten und durchgängige Kapazitäten für den Güterverkehr bereitzustellen. Der Zielfahrplan spiegelt hierbei einen deutschlandweiten integralen Taktfahrplan wider und berücksichtigt gleichzeitig attraktive Trassen des Schienengüterverkehrs systematisch im Taktgefüge. Er wurde gemeinsam mit allen Beteiligten (u. a. Länder und Aufgabenträger, Verbänden, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Güterverkehrswirtschaft) entwickelt und intensiv abgestimmt.

Aus diesem Zielfahrplan wurden Infrastrukturmaßnahmen passgenau abgeleitet und volkswirtschaftlich bewertet. Im Ergebnis der positiv abgeschlossenen Bewertung sind im Sommer 2021 die für den Deutschlandtakt erforderlichen Maßnahmen vom Potenziellen Bedarf in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege (Anlage zu § 1 BSWAG) aufgerückt. Diese Maßnahmen gilt es nun schrittweise in Etappen umzusetzen, sodass Angebotsverbesserungen möglichst frühzeitig zum Tragen kommen und schnell zusätzliche Kapazitäten für den wachsenden Schienengüterverkehr geschaffen werden.

Weitere Informationen zum Deutschlandtakt sind hier zu finden.

Im Koalitionsvertrag vom Februar 2018 haben CDU/CSU und SPD vereinbart, bis 2025 70 Prozent des Schienennetzes in Deutschland elektrifizieren zu wollen.

Darüber hinaus strebt die Bundesregierung langfristig eine 100-prozentige klimafreundliche Mobilität auf Grundlage erneuerbarer Energien an. Nicht mehr wie heute 74 Prozent, sondern 100 Prozent aller Zugkilometer sollen dann elektrisch zurückgelegt werden, sei es klassisch über Oberleitungen oder mit alternativen Antrieben und Kraftstoffen, wo dies ökonomisch und ökologisch sinnvoll und Streckenelektrifizierung nicht wirtschaftlich ist.

Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen hat der Bund ein Elektrifizierungsprogramm, welches aus vier Säulen (Bedarfsplan, Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, ergänzende Programme wie „Elektrische Güterbahn“ und Strukturstärkungsgesetz, alternative Antriebe) besteht, aufgelegt, das sowohl die Elektrifizierung von Strecken als auch die Anschaffung von Fahrzeugen nebst Nachlade-/Tankinfrastruktur umfasst.

Nähere Einzelheiten zum Bahn-Elektrifizierungsprogramm des Bundes finden Sie hier.

Die Bundesregierung hat die strukturpolitischen Vorschläge der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ („Kohlekommission“) aufgegriffen und mit dem am 14. August 2020 in Kraft getretenen Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen ausgestaltet.

Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen sieht die Bereitstellung von bis zu 40 Mrd. Strukturfördermitteln in Kohleregionen vor. Die Bundesregierung gewährt Finanzhilfen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur und somit zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohlerevieren. Die Finanzhilfen werden im Zeitraum von 2020 bis einschließlich 2038 gewährt. Die Infrastrukturprojekte in den Kohleregionen werden – strikt getrennt von regulären Mitteln der Bedarfspläne – zusätzlich finanziert.

Explizit beinhaltet das Gesetz 40 Schienenprojekte. Unter § 21 Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) fallen 38 neue, von den betroffenen Ländern als strukturpolitisch sinnvoll gemeldete Schienenprojekte. Der verkehrliche und volkswirtschaftliche Nutzen der Projekte ist aus Gründen der Strukturförderung festgeschrieben.

Die beiden in der Anlage 5 zu § 22 InvKG aufgeführten Schienenprojekte sind hingegen im Rahmen des BVWP positiv bewertet worden und damit grundsätzlich auch im Bedarfsplan realisierbar. Die ursprünglich vorgesehene Realisierung auf Basis des InvKG wurde konkretisiert. Die Finanzierung der Realisierung des einen Vorhabens wird auf der Grundlage und nach Maßgabe des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege erfolgen, die Finanzierung des zweiten Vorhabens auf der Grundlage und nach Maßgabe des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.

Für 10 der vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium gebilligten Projekte wurde am 22. Dezember 2021 eine Sammelvereinbarung für die Finanzierung der zuwendungsfähigen Planungskosten (SV Planung InvKG) abgeschlossen.