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Güterzug
Güterzug

Quelle: Fotolia / Soleg

Mit dem Fahrplanwechsel 2012/2013 hat die DB Netz AG das lärmabhängige Trassenpreissystem für Güterzüge eingeführt. Auf die regulären Trassenentgelte wird seit Juni 2013 ein Aufschlag erhoben, wenn in einem Güterzug nicht überwiegend „leise“ Güterwagen eingestellt sind. Der Aufschlag beträgt derzeit 3 Prozent und wird weiter steigen. Zusätzlich erhalten Güterwagenhalter, die einen vorhandenen Güterwagen von lauter auf leise Technik umrüsten, vom Bund einen laufleistungsabhängigen Bonus beim Einsatz eines umgerüsteten Güterwagens auf dem Streckennetz bundeseigener Eisenbahnen. Näheres hierzu regelt die vom Ministerium fortgeschriebene Förderrichtlinie „Lärmabhängiges Trassenpreissystem“ vom 17. Oktober 2013.

Grafik über die lärmabhängigen Trassenpreise und Förderung leiser Wagen 
Überblick lärmabhängige Trassenpreise und Förderung leiser Wagen

Quelle: BMDV

Mit dem lärmabhängigen Trassenpreissystem wird ein finanzieller Anreiz zur Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf leise Bremstechnik gesetzt. Dieser besteht neben der laufleistungsabhängigen Zuwendung des Bundes an die Wagenhalter, die Bestandsgüterwagen auf leise Bremstechnik umrüsten, in der von der DB Netz AG eingeführten Preisdifferenz für laute und leise Güterzugfahrten. Das lärmabhängige Trassenpreissystem hat eine Laufzeit von acht Jahren. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 152 Millionen Euro an den auf 309 Millionen Euro prognostizierten Mehrkosten für die Umrüstung vorhandener Güterwagen. Weitere Mittel werden vom Eisenbahnsektor über die lärmabhängige Trassenentgeltkomponente aufgebracht.

Mit der technisch möglichen Umrüstung der Güterwagen auf leisere Bremstechnik ist – anders als bei der nur örtlich wirkenden Lärmsanierung durch Lärmschutzwände und Schallschutzfenster - eine flächendeckende Lärmminderung mit einem wesentlich günstigeren Nutzen-Kosten-Verhältnis erreichbar. Bonusleistungen für umgerüstete Güterwagen werden nach Ende einer Netzfahrplanperiode, letztmalig nach Ablauf der Netzfahrplanperiode 2019/2020, laufleistungsabhängig an die Wagenhalter ausgeschüttet. Anträge auf Bonusleistungen werden seit 15. Dezember 2013 durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bearbeitet. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des EBA.