Behandlung von Maßnahmen nach §§ 3, 13 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) im Zusammenhang mit der Verpachtung/Übergabe von Eisenbahnstrecken des Bundes auf Dritte
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ARS Nr. 03/2004
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Behandlung von Maßnahmen nach §§ 3, 13 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) im Zusammenhang mit der Verpachtung/Übergabe von Eisenbahnstrecken des Bundes auf Dritte