Bundeshaushalt der Bundesfernstraßen, Epl. 12, Kap. 1210
Buchung von Rückzahlungen zuviel erhobener Einnahmen;
Buchung bei Unrichtigkeit einer Zahlung, bei Doppelzahlungen
oder bei Überzahlung und Titelverwechslungen
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ARS Nr. 22/1998
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