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Autofahrerin

Quelle: Unsplash/Jan Baborák

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren ist, hat noch knapp zwei Monate Zeit, um seinen oder ihren Pkw-Führerschein umzutauschen. Am 19. Januar 2023 endet die Frist für den Umtausch des alten Führerscheins. Dafür bekommt man den neuen EU-Führerschein in Chipkarten-Form.

Der neue Führerschein ist 15 Jahre lang gültig. Dadurch wird es schwerer, Führerscheine zu fälschen, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Um den neuen Führerschein zu erhalten, sollte man sich an die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes wenden. Für den Umtausch wird ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Außerdem wird eine Gebühr von circa 25 Euro fällig.

Die ursprüngliche Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung oder Eignungsüberprüfungen bestehen, lediglich das Führerscheindokument wird getauscht. Wer es allerdings verpasst, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen.

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