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Symbolfoto zum Thema Breitbandausbau mit Modell eines Breitbandkabels

Quelle: Adobe Stock / Jörg Lantelme

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Gigabitstrategie das ehrgeizige Ziel gesetzt, Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser zu erschließen. Damit machen wir Deutschland zukunftsfähig. Von Verkehr und Mobilität über Wirtschaft und Verwaltung bis hin zu Arbeit und Alltag, Bildung und Forschung sowie Gesundheitsversorgung und Pflege - Glasfaser treibt Fortschritt, Klimaschutz, Lebensqualität und eröffnet neue Möglichkeiten.
Der Glasfaserausbau wird hauptsächlich von den Telekommunikationsunternehmen privatwirtschaftlich vorangetrieben. In Gebieten in denen ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, unterstützen wir auch weiterhin aktiv – mit der Gigabitförderung 2.0.

Mit unserer Gigabitförderung 2.0 und den neu gestarteten Förderaufrufen vom 30. April 2024 arbeiten wir kontinuierlich an unserem Ziel, bis 2030 Glasfaser in jedes Haus zu bringen.

Welche Neuerungen gibt es?

Um sicherzustellen, dass das Potenzial des privatwirtschaftlichen Ausbaus und die eigentlichen Förderbedarfe vorab prioritär ausgelotet werden, sind Branchendialoge ab diesem Jahr verpflichtend durchzuführen. Die Branchendialoge finden zwischen den Gebietskörperschaften und Telekommunikationsunternehmen vor Start eines Markterkundungsverfahrens und der Förderantragstellung statt. Eine Handreichung zur Ausgestaltung eines Branchendialoges stellt das Gigabitbüro des Bundes zur Verfügung.

Zusätzlich gewährleisten wir mit Hilfe des Kriterienkataloges, dass die Förderung in genau die Gebiete mit dem größten Nachhol- und Förderbedarf fließt. Dazu werden alle Förderanträge eines Bundeslandes nach einem Punktesystem bewertet. Gebiete mit dem größten Nachholbedarf sind insbesondere solche, die noch einen großen Anteil weißer Flecken aufweisen.

Damit die Gebietskörperschaften die Erfolgsaussichten ihres geplanten Förderantrages noch besser einordnen können, ist der Vorab-Online-Punkterechner in Anlehnung an den Kriterienkatalog im Rahmen der neuen Förderaufrufe hin zum sogenannten Punktekompass optimiert worden. Auf Basis der Prognose zur Förderfähigkeit des geplanten Projektes nach dem Punktekompass, kann die Gebietskörperschaft eine Entscheidung für oder gegen eine Antragstellung im jeweiligen Förderaufruf treffen.

Förderanträge können von Gebietskörperschaften, also unter anderem von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft und Stadtstaaten gestellt werden. Einzelheiten werden in den Förderaufrufen festgelegt. Die aktuellen Förderaufrufe sind befristet bis zum 30.09.2024.

TEASER: Es wird ein Lückenschluss-Pilotprogramm geben!

Das Lückenschluss-Pilotprogramm soll die Synergien zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau noch besser unterstützen. Es richtet sich an Gebietskörperschaften, die bei einem privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau nicht vollständig erschlossen wurden und wegen ihrer geringen Größe auch in Zukunft nicht mehr erschlossen werden. Antragsberechtigt sind daher Gebietskörperschaften, die mit maximal 500 Tausend Euro Gesamtprojektkosten den Ortsteil bzw. die Kommune flächendeckend gigabitfähig erschließen können.

Der Förderaufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm wird im Nachgang und als Ergänzung der normalen Förderaufrufe aus der Gigabitförderung 2.0 als vereinfachtes und schnelleres Verfahren im Juni 2024 starten. Eine Gebietskörperschaften kann einen Förderantrag entweder im Rahmen des Lückenschluss-Pilotprogramms oder der regulären Gigabitförderung 2.0 stellen.
Bei der Durchführung des Förderprojektes werden die Gebietskörperschaften durch unsere Bewilligungsbehörden (Projektträger) unterstützt.

Beratungsrunde zwischen drei Personen am Schreibtisch

Quelle: BMDV

Die Telekommunikationsunternehmen treiben den Glasfaserausbau stetig voran. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands zu schaffen, ergänzen wir mit unserer Gigabitförderung in Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet. Für eine ausgewogene Balance zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau, unterstützen wir die Gebietskörperschaften zusätzlich mit unserer Förderung von Beratungsleistungen.

Gefördert werden unter anderem die technische und juristische Unterstützung, die Aufbereitung von Datengrundlagen und Geoinformationen für den Glasfaserausbau sowie die Vorbereitung und Durchführung von Branchendialogen.

Landkreise und Gemeindeverbände erhalten im Rahmen der Förderung von Beratungsleistungen maximal 200 Tausend Euro Fördermittel. Dies gilt nun auch für kreisfreie Großstädte (ab 100 Tausend Einwohnern). Für die übrigen Städte und für Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50 Tausend Euro. Die Förderung kann grundsätzlich nur einmalig beantragt werden.

Die Durchführung unseres Förderprogramms erfolgt durch zwei Bewilligungsbehörden (Projektträger), die jeweils für rund die Hälfte der Fördergebiete zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der aconium GmbH und der PwC GmbH WPG übernommen.

Darstellung der jeweiligen Fördergebietszuständigkeiten auf der Deutschlandkarte nach Bundesländern. Fördergebiet aconium GmbH: SH, MV, HH, HB, NI, NW, RP, HE, SL (Tel 030233249777) und Fördergebiet PwC GmbH: BB, BE, ST, SN, TH, BY, BW (Tel 03026365050)


Der Breitbandatlas als Teil des Gigabit-Grundbuches veranschaulicht anhand interaktiver Karten, bisherige Fördervorhaben und welche Bandbreiten für die Datenübertragung lokal zur Verfügung stehen. Er wird kontinuierlich weiterentwickelt und mit neuen Informationen und Funktionen ergänzt. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige unserer Förderprojekte vor.

Im Vordergrund ist das Auerbacher Schloss zu sehen, im Hintergrund die Stadt Bensheim im Landkreis Bergstraße in Hessen.

Quelle: Adobe Stock / fnendzig

 Lautertal - Blick von oben

Quelle: Adobe Stock / rkbox

Burg Metternich über dem Moseltal

Quelle: Adobe Stock / Jürgen Humbert

IKbit baut Glasfasernetze im Kreis Bergstraße – Gigabitausbau dank Gigabitförderung 2.0 forciertGigabit-Richtlinie 2.0: Das erste bewilligte Infrastrukturprojekt (fast lane) fördert den Gigabitausbau in HayingenCochem-Zell – in verschiedenen Ausbaustufen zur flächendeckenden Gigabit-Infrastruktur
Foto des Leuchtturm Pellworm

Quelle: Adobe Stock / AlexWolff68

Boote im Spreewald

Quelle: Adobe Stock / Klaus Heidemann

Luftaufnahme von Gangkofen (Bayern) an einem sonnigen Nachmittag im Frühling

Quelle: Adobe Stock / GDMpro S.R.O

Gigabitausbau im Norden der Republik – der Norden Nordfrieslands gilt als LeuchtturmprojektBreitbandausbau im Landkreis Dahme-Spreewald - Ein Meilenstein für die Region177 Kilometer Glasfaser für den Gigabitausbau im Markt Gangkofen

Weitere Förderprojekte

Diese Maßnahmen fördert die KfW:

  • Errichtung und Ausbau passiver FTTH-/ FTTB-Netze, inklusive Backbone-Ausbau und Vernetzung mit anderen Infrastrukturen (z. B. Mobilfunkmasten oder Rechenzentren)
  • Aktive Komponenten eines FTTH-/ FTTB-Netzes, inklusive Inhouse-Verkabelung
  • Planung und Nebenkosten

Diese Finanzierungsmöglichkeiten bietet die KfW:

KfW-Investitionskredit Digitale Infrastruktur

  • Förderkredit mit günstigen, bundesverbilligten Zinssätzen für private und kommunale Unternehmen
  • Als Standardkredit: bis zu 50 Millionen Euro, als Individualkredit mit flexibleren Finanzierungstrukturen: ab 25 Millionen Euro
  • Bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit und bis zu 20 Jahre Zinsbindung

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur

  • Finanzierung im Konsortium für private und kommunale Unternehmen sowie Projektgesellschaften
  • Flexible Finanzierungsstrukturen und individuelle Konditionen
  • Leichterer Kreditzugang durch KfW-Risikoanteil bis zu 30 Millionen Euro
  • Optionale Refinanzierung der Konsortialpartner

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