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Eine Person transportiert mehrere Kartons auf einem Lastenrad

Quelle: Adobe Stock / David Fuentes

Die Nutzung von Lastenrädern gewinnt immer mehr an Bedeutung und stellt insbesondere in den urbanen Räumen eine Alternative im gewerblichen und privaten Bereich dar. Das Lastenrad ist eine umweltfreundliche Alternative für die Abwicklung bestimmter Wege mit entsprechenden Lasten. Seine Nutzung erfreut sich wachsender Beliebtheit. Aktuell nutzen rd. 2 % der Menschen ein Lastenrad (Fahrrad-Monitor 2021, Sinus Institut).

Lastenfahrräder sind Fahrräder im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Für Lastenfahrräder gelten die gleichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit wie für ein herkömmliches Fahrrad. Da Lastenfahrräder oft zur Beförderung schwererer Lasten oder mehrerer Kinder verwendet werden, sind sie oftmals mit einer elektrischen Tretunterstützung ausgestattet. Bis zu einer Nenndauerleistung von 250 W und einer Unterstützung bis 25 km/h sind solche Lastenfahrräder mit Tretunterstützung sogenannte „Pedelecs“ im Sinne des § 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz und § 63a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung den Fahrrädern auch aus verhaltensrechtlicher Sicht gleichgestellt. Lastenfahrräder mit einer höheren Nenndauerleistung als 250 Watt oder einer Unterstützung bei mehr als 25 km/h (sogenannte Speed-Pedelecs oder auch S-Pedelecs) sind Kraftfahrzeuge, für die die Anforderungen der europäischen Verordnung (EU) Nr. 168/2013 an Zweiräder bis 45 km/h gelten, ein Versicherungskennzeichen ist erforderlich und es besteht die Pflicht einen geeigneten Helm zu tragen.

Das Bundesverkehrsministerium fördert den Radverkehr und damit auch den Lastenradverkehr. Förderprogramme zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vor Ort, die Förderung von Mikro-Depots auf der letzten Meile, BMDV-Stiftungsprofessuren Radverkehr und die Einführung eines neuen Verkehrszeichens „Lastenrad“ sind nur einige Beispiele für die vielfältigen Maßnahmen.

Mit der StVO-Novelle im Jahr 2020 wurden für den Radverkehr zahlreiche Regelungen getroffen, die den Radverkehr sicherer machen. Ein zusätzliches Zeichen wurde speziell für den Lastenradverkehr in der StVO verankert:

Sinnbild Lastenfahrrad

Quelle: BMDV

Das BMDV fördert verschiedene Projekte im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP), um herauszufinden, welche Konzepte für die Umsetzung der ‚letzten Meile“ in den Kommunen am sinnvollsten sind und am besten angenommen werden. Dabei werden Themen wie die Organisation der Fuhrparke, die Beschaffung, Wartung, Einsatzmöglichkeiten und -grenzen und Depotorganisation untersucht, so zum Beispiel in den Projekten „TINK“, „ALADIN“, „ENTLASTA“ und „RadLast“. Die Projekte im Überblick:

E-TINK Flotte in Noderstedt

Quelle: Marco Walter

Das TINK-Netzwerk ist die Transportradinitiative nachhaltiger Kommunen. Das Netzwerk stellt den beteiligten Kommunen und kommunalen Mobilitätsdienstleister (Verkehrsverbund, Stadtwerke) ein Transportradverleihsystem zur Verfügung. Somit können Bürgerinnen und Bürger und kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger die Erfahrungen des Projekts nutzen und langfristig ihr eigenes Verleihsystem entwickeln.

Im Rahmen des Projektvorhabens erarbeitet das Projektteam an der FH Erfurt Empfehlungen für nutzerfreundliche Abstellanlagen für Lastenfahrräder im öffentlichen Raum. Das Vorhaben widmet sich der skizzierten Fragestellung aus zwei Perspektiven: Einmal die Perspektive der funktional-praktischen Aspekte der Verkehrsplanung – wie die Bedarfsermittlung, die Umwidmung von Stellplätzen oder Nutzungsregelungen. Zum anderen die ästhetischen Aspekte der Gestaltung von Abstellanlagen, damit sich die Anlagen in das Straßenbild einfügen. Das Vorhaben konzentriert sich auf Stadtteile mit einer dichten Bebauung und prägnantem Straßenbild, in denen die Abstellmöglichkeiten auf privaten Flächen eingeschränkt sind.

Lastenradverkehr - Grafik

Quelle: FH Erfurt, Manuel Kruse

Lastenräder gewinnen im Stadtverkehr, sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr, eine höhere Bedeutung. Untersuchungen ergaben, dass etwa 20 % des städtischen Güterverkehrs durch Lastenräder abgewickelt werden kann. Vielerorts fördert die öffentliche Hand deshalb die Anschaffung von Lastenrädern, sowohl für die private als auch für die gewerbliche Nutzung. Städte stehen deshalb vor der Herausforderung, ihre Radverkehrsinfrastruktur auf diese Entwicklungen hin zu überprüfen, auszurichten und auszubauen, um für alle Verkehrsteilnehmenden funktionale und verkehrssichere Voraussetzungen zu schaffen.

Um dies zu ermöglichen, werden im Projekt ENTLASTA

  • die Planungsverfahren für das gesamte Radverkehrsnetz überprüft und weiterentwickelt, um eine harmonisierte Netzplanung für alle relevanten Fahrtzwecke des Radverkehrs sicherzustellen und
  • die Radinfrastrukturanlagen auf die Anforderungen von Schwerlasträdern und Kleinlasträdern überprüft, bewertet und Gestaltungsempfehlungen abgegeben.
Lastenrad

Quelle: ENTLASTA/Patrick Mayregger

Das Potenzial von Lastenrädern für die letzte Meile wird mit Hilfe von Algorithmen interaktiv optimiert und visualisiert. Ein zu entwickelndes Werkzeug erlaubt die Planung von Mikrodepots und Radwegen für alternative Szenarien und die Fallstudien dienen zur exemplarischen Illustration. Ziel des Projekts ist die Potenzialanalyse der Nutzung von Lastenfahrrädern als Last-Mile Transportmittel abhängig von Bedarfs- und Netzwerkstruktur. Das Netzwerk wird dabei durch Quellen und Ziele von Transportanforderungen in die Stadt, aus der Stadt sowie innerhalb der Stadt beschrieben. Dazu ist eine entsprechende Infrastruktur von festen oder mobilen Mikrodepots sowie ein Verbindungsnetzwerk von Straßen und besonderen Radwegen (Radschnellwege) zu planen.

Der Liefer- und Güterverkehr wächst stetig. Diese Entwicklung trägt dazu bei, dass die Nutzungskonflikte im Straßenraum, besonders in den Städten, immer größer werden. Hier müssen nachhaltige umweltschonende Lösungen entwickelt werden, um die städtische Infrastruktur vor einem Kollaps zu bewahren. Teile des Wirtschaftsverkehrs in urbanen Zentren, die mit Kfz abgewickelt werden, können auf das Lastenrad verlagert werden. Dazu benötigt diese nachhaltige Form der Citylogistik neue Strukturen, vor allem Mikro-Depots in City-Lagen mit Ladeinfrastrukur – eine Herausforderung für Kommunen und Planerinnen und Planer.

Mikro-Depots sollen allen KEP-Dienstleistern (Kurier-, Express- und Paketdienste) als gemeinsame Logistikbasis dienen. Von dort aus können sie die letzte Meile zum Kunden mit kleinen Lieferfahrzeugen wie Lastenfahrrädern zurücklegen. Das soll Staus vermeiden und eine schnellere Belieferung ermöglichen.

Der Wirtschaftsverkehr macht heute rund ein Drittel des Verkehrs in der Stadt aus. Darunter versteht man sowohl den Güter- als auch den Lieferverkehr. Letzterer steigt kontinuierlich an: Von 2018 bis 2019 wuchs das Sendungsvolumen in Deutschland um 3,8 % auf 3,65 Mrd. Paketsendungen. Aktuelle Prognosen zeigen einen weiteren Anstieg: 4,3 Mrd. Sendungen in 2024 und bis zu 9 Mrd. in 2028 (BIEK, 2020).

All diese zunehmenden Lieferverkehre haben direkte Auswirkungen auf das Leben in der Stadt – der Handlungsdruck auf die Kommunen wächst, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltigere Lieferung auf der letzten Meile zu schaffen und so ihre ambitionierten Ziele in den Bereichen Luftreinhaltung, Lärmminderung, Klimaschutz, aber auch Verkehrssicherheit und Flächenumverteilung zu erreichen.

Im neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP 3.0), der im April 2021 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, ist die Radlogistik im Leitziel „Lasten- und Wirtschaftsverkehr nutzt verstärkt das Fahrrad!“ erstmals breit berücksichtigt worden, u.a. mit folgenden Maßnahmen:

  • Gezielte Forschungsförderung,
  • Förderung von Logistikflächen für die Radlogistik inklusive nötiger Änderungen des Baurechts und kommunaler Satzungen,
  • Testmöglichkeiten und Prüfung verbindlicher Fahrtests für große Cargobikes, um eine konfliktfreie Nutzung zu fördern,
  • Überprüfung rechtlicher Aspekte zur Förderung der Radlogistik, u.a. der Radwegebenutzungspflicht, z.B. in Abhängigkeit von Größe und Zuladung des Cargobikes, Regulierung von Lastenrad-Parken im öffentlichen Raum,
  • Förderung von Lastenrad-Sharing auch für gewerbliche Nutzung.

Was ist zu tun?

  • Wir brauchen (noch) mehr Innovationen für den gewerblichen Radverkehr! Für die gewerbliche Nutzung wird eine große Vielfalt an Fahrradtypen benötigt. Der Bund soll daher im Rahmen der Forschungsförderung Anreize für die Fahrradindustrie schaffen, um gewerblich einsetzbare Fahrräder weiterzuentwickeln.
  • Logistikflächen für Fahrräder bereitstellen! Kommunen und KEP-Dienste gestalten gemeinsam urbane Logistikkonzepte, wie Mikrodepots, mobile Mikrodepots oder City-Hubs. So schaffen sie optimale Rahmenbedingungen für den Einsatz von Lastenrädern. Die Kommunen erleichtern die Einrichtung von Logistikflächen im öffentlichen Raum, die durch mehrere Dienstleistungsunternehmen nutzbar sind.
  • Wirtschaftsverkehr stadtverträglich abwickeln! Kommunen und KEP-Dienste gestalten gemeinsam urbane Logistikkonzepte, um optimale Rahmenbedingungen für den Einsatz von (E-Lasten-) Fahrrädern im Liefer- und Wirtschaftsverkehr zu schaffen.
  • Lastenräder wettbewerbsfähig machen! Bundesweit setzen sich die Fahrradindustrie und Verbände dafür ein, europäisch einheitliche Normen für Lastenräder zu schaffen, z. B. für Wechselcontainer, digitale Schnittstellen und Softwarelösungen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Die Stiftungsprofessur Radverkehr an der Frankfurter University of Applied Sciences hat in der Radlogistik einen Schwerpunkt in Forschung und in Lehre.

Die Technische Hochschule Wildau erhielt 06. Februar 2020 den Zukunftscheck für die Radverkehrsprofessuren durch Bundesverkehrsminister. Die Stiftungsprofessur wurde zum Sommersemester 2021 besetzt. Diese widmet sich dem Radverkehr in intermodalen Verkehrsnetzen.

„Radverkehr studieren – ein Studium, das Wirkung erzielt“ - das Motto der Hochschule Rheinmain (HSRM) Wiesbaden. Die HSRM plant ein Promotionskolleg „Logistik und Mobilität“, dass perspektivisch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich des Radverkehrs ermöglicht.

Beliebt sind Lastenräder im privaten Umfeld auch für den Transport von Kindern. Die Anforderungen an die Beförderung von Kindern auf Fahrrädern sind nur teilweise direkt auf Lastenfahrräder übertragbar, da die Bauart und Verwendung von Lastenfahrrädern von denen herkömmlicher Fahrräder abweichen kann. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Entwicklung und Vielfalt von neuen Lastenfahrrädern zum Zeitpunkt der Entstehung der Vorschriften noch nicht dem heutigen Stand entsprachen. Damit Kinder möglichst sicher auf einem Lastenfahrrad befördert werden können, sind einige Aspekte zu beachten. Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat daher zusammengestellt, was beim Transport von Kindern mit dem Lastenrad besonders zu beachten ist.

Die Broschüre der BASt finden Sie hier.

Der Fahrrad-Monitor 2021 zeigt, dass ungefähr 2 Prozent der Menschen in Deutschland Lastenräder privat oder gewerblich nutzen.

  • Ebenfalls 2 % der Menschen in Deutschland wollen in den kommenden 12 Monaten ein Lastenfahrrad kaufen.
  • Generell können sich 12 Prozent aller Befragten vorstellen, ein Lastenrad anzuschaffen, v.a. Jüngere zwischen 20 und 39 Jahren und Personen aus Großstädten zeigen sich interessiert. Aber auch in ländlichen Räumen und in mittelgroßen Städten ist das Interesse am Kauf von Lastenrädern (mit 10 % bis 11 %) gleichermaßen auf niedrigem Niveau vorhanden.
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Quelle: Sinus Institut

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Quelle: Sinus Institut

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Bund, Länder und Kommunen fördern in eigener Verantwortung den Kauf von Lastenrädern, Lastenpedelecs & E-Lastenpedelecs.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördert zunächst bis zum 29.02.2024 den Kauf von E-Lastenfahrrädern (E-Lastenpedelecs). Anträge auf Förderung können (Ausnahme: Privatpersonen) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.

Eine Übersicht zu den Kaufprämien der Länder finden Sie hier.