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ICE

Quelle: Deutsche Bahn AG

Die Rechtsbeziehungen zwischen den an der Eisenbahnkreuzung beteiligten Baulastträgern und die Voraussetzungen für die Gewährung von Kostenbeiträgen von Bund und Ländern sind im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG), der 1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV) und der Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) geregelt. Für eine standardisierte und möglichst zügige Abwicklung erforderlicher Genehmigungsverfahren sowie Baumaßnahmen an Eisenbahnkreuzungen hat das BMDV als Arbeitshilfen folgende Richtlinien und Muster bekannt gegeben: