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Bauerarbeiter

Quelle: Adobe Stock / Robert Kneschke

Wie stark muss das Fundament für eine neue Brücke sein? Wie viel Stahl und Beton wird benötigt? Wie sieht der Zeitplan aus? Mit der Methode „Building Information Modeling“ (BIM) können Verwaltung, Planer und Bauschaffende über ein digitales Bauwerksmodell vernetzt an solchen Fragen arbeiten und ihr Wissen miteinander teilen. Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben eines Bauwerks werden so günstiger und effizienter.

Jetzt gibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) der Digitalisierung mit dem Masterplan BIM Bundesfernstraßen (Masterplan) einen weiteren Schub.

Gemäß Grundgesetz hat der Bund die Zuständigkeit für die Bundesfernstraßen (also Autobahnen und Bundesstraßen) aufgeteilt. Der wichtigste Schritt zur Reform wurde gemacht, indem zum 1. Januar 2021 der Autobahn GmbH des Bundes die Zuständigkeit für die Autobahnen übertragen wurde. Für die Bundesstraßen sind – bis auf wenige Ausnahmen – weiterhin die Länder zuständig. Sie planen, bauen, erhalten und betreiben in der sogenannten Auftragsverwaltung.

BIM wird zum bundeseinheitlichen Standard für die technische Verwaltung aller Bundesfernstraßen. Der Masterplan basiert dabei auf Empfehlungen der Reformkommission Bau und dem Stufenplan „Digitales Planen und Bauen“.

Bei BIM handelt es sich um eine kooperative Arbeitsmethode, bei der auf Basis digitaler Bauwerksmodelle die für den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks relevanten Informationen und Daten erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden. Dieses vernetzte Arbeiten erleichtert die Zusammenarbeit enorm. So können zum Beispiel die bei der Planung erstellten Unterlagen auch für die Ausführung und den Betrieb durchgängig weitergenutzt werden, z. B. etwa bei späterer Verlegung von Abwasser-, Gas-, Strom- und Kommunikationsleitungen.

Der Masterplan zeigt den Weg und die Methodik zum Einsatz von BIM auf und will insbesondere:

  • Wirtschaftlichkeit und Kostenstabilität erhöhen,
  • Zeitpläne leichter einhaltbar machen,
  • Nachhaltigkeit stärken,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten verbessern,
  • Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen besser planbar machen und
  • verstärkt Künstliche Intelligenz bei Planungs- und Genehmigungsprozessen einsetzen.

Der Masterplan soll in drei Stufen eingeführt werden:

  • In der ersten Phase ab 2021 werden die Grundlagen geschaffen, damit BIM nach einheitlichen Standards eingeführt werden kann.
  • In der zweiten Phase wird BIM nach und nach in allen Niederlassungen und Standorten der Autobahn GmbH sowie bei den Ländern eingesetzt.
  • In der dritten Phase soll BIM bei allen neuen Projekten angewendet werden.
  • Mit Abschluss der drei Phasen wird BIM als Regelprozess zur Standard werden.

Um den Prozess zu erleichtern, hat das BMDV zur bundesweit einheitlichen Anwendung der Methode entsprechende Rahmendokumente geschaffen. (https://www.bim-bundesfernstrassen.de/publikationen/)

Die Rahmendokumente sind nicht statisch, sondern werden sukzessive in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Länder, der DEGES und der Autobahn GmbH fortgeschrieben. Koordiniert wird die BIM-Implementierung in einer turnusmäßigen „Bund-Länder-Dienstbesprechung BIM“ sowie in einer speziell eingerichteten BIM-Lenkungsgruppe.

Ab dem Jahr 2026 ist BIM als Regelprozess in den Auftragsverwaltungen der Länder, bei der DEGES und der Autobahn GmbH vorgesehen.

Als Zukunftsbild findet sich der "Digitale Zwilling" im Masterplan. Dieser ist "eine virtuelle dynamische Repräsentation [von Bauwerken,] die ein nachhaltiges Management im Lebenszyklus der Infrastruktur" ermöglicht. (https://www.bim-bundesfernstrassen.de/fileadmin/user_upload/Rahmendokumente/bim-rd-digitaler-zwilling-definition.pdf)