Die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 verpflichtet in Kapitel IV Luftfahrtunternehmen, Reiseveranstalter und Reisevermittler zu einer transparenten Darstellung der Flugpreise.
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Fluggastrechte – Verstöße gegen die Preistransparenz und die Unterrichtung über das ausführende Luftfahrtunternehmen
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