
Quelle: BMDV
Als beeinträchtigter oder in Ihrer Mobilität eingeschränkter Fluggast haben Sie seit dem 26. Juli 2008 aufgrund der Verordnung (EG) 1107/2006 deutlich verbesserte Rechte.
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Als beeinträchtigter oder in Ihrer Mobilität eingeschränkter Fluggast haben Sie seit dem 26. Juli 2008 aufgrund der Verordnung (EG) 1107/2006 deutlich verbesserte Rechte.