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Staatssekretär Hartmut Höppner und Liburn Aliu, Minister für Umwelt, Raumplanung und Infrastruktur der Republik Kosovo, bei der Unterzeichnung des Abkommens in Berlin

Quelle: BMDV

Heute haben Hartmut Höppner, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, und Liburn Aliu, Minister für Umwelt, Raumplanung und Infrastruktur der Republik Kosovo, in Berlin ein Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße unterzeichnet.

Staatssekretär Hartmut Höppner:

Mit dem bilateralen Abkommen schaffen wir einen gemeinsamen Rechtsrahmen für den deutsch-kosovarischen Personen- und Güterverkehr. Damit stärken wir unsere bilateralen Handelsbeziehungen und damit die Wirtschaft beider Länder.

Deutschland hat mit zahlreichen Drittstaaten Abkommen über den Personen- und Güterverkehr auf der Straße abgeschlossen. Hierin werden u. a. die folgenden Punkte geregelt:

Straßenpersonenverkehr:
Der besondere Fokus des Abkommens liegt im Bereich des gewerblichen grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehrs auf Busreisen.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wird die Umsetzung des Abkommens begleiten und Daten und Statistiken zu den Linienverkehren zwischen Kosovo und Deutschland erheben.

Straßengüterverkehr:
Beförderungen aus einem oder in einen der beiden Staaten oder im Transit durch diese bedürfen einer Genehmigung. Das Abkommen definiert hierbei auch Ausnahmen von der Genehmigungspflicht, wie bspw. die Beförderung von Medikamenten und anderen Gütern, die zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen bestimmt sind. Überdies regelt das Abkommen die von den Fahrerinnen und Fahrern zu erfüllenden Pflichten, wie zum Beispiel die Mitführung bestimmter Dokumente, sowie die einzuhaltenden Vorschriften (beispielsweise die Lenk- und Ruhezeiten).

Nach Inkrafttreten des Abkommens wird eine deutsch-kosovarische Gemischte Kommission gebildet. Sie tritt bei Bedarf zusammen, um Anwendungsfragen zu erörtern und das Genehmigungskontingent für den Straßengüterverkehr weiterzuentwickeln. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Umwelt- und Klimaschutz. Das Kontingent wird daher ausschließlich aus Genehmigungen für Kraftfahrzeuge bestehen, deren Emissionsgrenzwerte mindestens der Schadstoffklasse EURO V entsprechen.