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Glasfaser in Nahaufnahme

Quelle: Adobe Stock / volff

Das Bundeskabinett hat heute den vom BMDV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz; TK-NABEG) beschlossen. Mit dem TK-NABEG werden zentrale Maßnahmen der Gigabit-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf Änderungen, die den Netzausbau beschleunigen und entbürokratisieren sowie einer effizienteren Datennutzung dienen.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:

„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur. Wir senden damit das wichtige Signal an die Wirtschaft, dass wir die Digitalisierung entschlossen vorantreiben. Diese Regierung kann Umweltschutz und die Modernisierung unseres Landes in Einklang bringen. Der Ausbau unserer Telekommunikationsnetze wird künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das stärkt den Netzausbau, schafft bessere Planbarkeit und gibt Unternehmen Rechtssicherheit. Zusammen mit vereinfachten Verfahren und präziseren Informationen im Gigabit-Grundbuch legen wir eine wichtige Grundlage, um Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser und modernsten Mobilfunkstandards zu versorgen.

Mit dem TK-NABEG werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von TK-Netzen deutlich verbessert:

Die Definition des Telekommunikationsnetzausbaus im überragenden öffentlichen Interesse gilt für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren und stärkt damit den Netzausbau dort, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war. Lediglich im naturschutzrechtlichen Verfahren gibt es eine Einschränkung: dort liegt nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse.

Das Gigabitgrundbuch wird als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz verankert. Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung werden für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt. Damit liefert das Gigabit-Grundbuch den Betroffenen die für den Netzausbau erforderlichen Daten.

Das Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung wird durch eine Verkürzung von Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt. Es wird ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geschaffen. Die Bundesnetzagentur erhält eine Ermächtigung, Eisenbahnunternehmen zwecks unterbrechungsfreier Mobilfunkversorgung zur Mitwirkung in Gleisnähe zu verpflichten. Erhobene Daten sollen schließlich innerhalb der BNetzA effizienter genutzt und – soweit möglich und zulässig – veröffentlicht werden können. Dies entlastet einerseits die BNetzA bei der Datenerhebung und andererseits die Unternehmen bezüglich der Datenbereitstellung.

Dank der Gigabitstrategie schreitet der Netzausbau in Deutschland schon jetzt dynamisch voran: nach aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur verfügt rund jeder dritte Haushalt über einen Glasfaseranschluss. Mit 92 Prozent 5G-Abdeckung gehört Deutschland zu den führenden Ländern in Europa. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel bis 2030 flächendeckend Glasfaseranschlüsse und den neuesten Mobilfunkstandard verfügbar zu machen. Bis Ende 2025 sollen mindestens die Hälfte der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis ins Gebäude versorgt sein.

Den Referentenentwurf für das TK-NABEG finden Sie auf: https://bmdv.bund.de/tknabeg