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Zug auf einer Brücke

Quelle: Deutsche Bahn

Das BMDV hat heute die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr für den Zeitraum 28.06.2024 bis 30.11.2028 verlängert werden kann.

Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr sowie Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr:

Die Bundesregierung hat die Trassenpreisentwicklung und deren Auswirkung auf den Schienengüterverkehr eng im Blick. Wir setzen uns darum trotz knapper finanzieller Mittel weiter für eine auskömmliche Ausstattung der Trassenpreisförderung in diesem Segment ein und stellen für 2024 rund 229 Millionen Euro bereit.

Wie sich die Höhe der Trassenpreisförderung ab 2025 entwickelt, ist derzeit u.a. Gegenstand der laufenden Haushaltsverhandlungen. Klar ist, dass die Trassenpreisförderung als Übergangsförderung angelegt bleibt, bis der SGV durch eine verstärkte Digitalisierung und Automatisierung eine höhere Wettbewerbsfähigkeit erreichen kann.