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Volker Wissing

Quelle: BMDV / Basti Wöhl

Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing hat heute bei der Behördenleitertagung im BMDV Leitlinien zum Einsatz von KI für Fach- und Verwaltungsaufgaben in seinem Ressort präsentiert. Unter dem Titel „Innovation, Vertrauen, Technologie, Nachhaltigkeit“ benennt der Minister acht Leitprinzipien, mit denen er den Einsatz von KI in allen 19 nachgeordneten Behörden des BMDV vorantreiben möchte. Dazu gehören eine bessere Datenbasis, mehr Freiräume für Tests und Entwicklungen und Kompetenzaufbau bei den Beschäftigten.

Volker Wissing:

Unsere Verwaltung muss Schritt halten mit der technologischen Entwicklung. Deswegen möchte ich, dass überall in meinem Geschäftsbereich Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt. Damit können wir etwa Prüf- und Genehmigungsprozesse beschleunigen, Verkehre präziser planen oder Verwaltungsvorgänge automatisieren. Mit Hilfe von KI wollen wir auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten und Ihnen mehr Zeit für die Facharbeit geben. Unsere Leitlinien sind ein Plädoyer für mehr KI in der Verwaltung und für einen modernen und bürgerfreundlichen Staat.

Schon heute werden im Geschäftsbereich des BMDV mit seinen 19 Behörden KI-Anwendungen eingesetzt, zum Beispiel zur Verbesserung von Wasserstandvorhersagen oder Modellierung von Messdaten im Verkehr oder bei Wetterprognosen. Um diesen Einsatz auszuweiten, haben die Leiterinnen und Leiter aller BMDV-Behörden nun das ressortinterne Netzwerk „KINet“ gegründet. Im regelmäßigen Austausch sollen dort Erfahrungen und Best-Practice-Beispiele geteilt sowie Hürden für den KI-Einsatz identifiziert und beseitigt werden. Zu dem Netzwerk sind neben den Behörden auch die Personalvertretungen und weitere Gremien eingeladen, denn ein verstärkter KI-Einsatz geht auch mit Veränderungen in Arbeitsprozessen einher. Minister Wissing formuliert bei dem Treffen eine deutliche Erwartung an seine Behördenleitungen: Er setzt auf ein mutiges, zügiges und wertschöpfendes Voranschreiten bei der Nutzung von KI unter Beachtung der rechtlichen Randbedingungen.