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Ansicht einer vernetzten Landschaft

Quelle: Adobe Stock / Sergey Nivens

Ab heute können wieder Förderanträge für die Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anwendungen innovativer Netztechnologien in öffentlichen und privaten Mobilfunknetzen eingereicht werden. Das BMDV stellt dafür 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr:

Germany goes digital: Unser Anspruch ist es, dass Deutschland als Technologiestandort im Wettbewerb um strategische Innovationen zur internationalen Weltspitze gehört. Deshalb verstärken wir unser Engagement bei der Förderung innovativer Netztechnologien. 5G muss als Schlüsseltechnologie der mobilen Vernetzung zur DNA eines jeden Unternehmens und Betriebs gehören. Dafür wollen wir die Hürden weiter senken und den Einstieg erleichtern. So selbstverständlich, wie wir heute WLAN nutzen, muss es Unternehmen künftig auch möglich sein, ein eigenes 5G-Netz für die mobile Kommunikation aufzubauen.

Im Fokus der Förderung stehen neben Technologieentwicklung und Demonstration innovativer Netztechnologien im Mobilitätssektor auch nomadische Funknetze, etwa um im Katastrophenfall schnell ein temporäres Funknetz aufzubauen, sowie Blaupausen für sektorspezifische Campusnetze.

Projektskizzen oder Projektanträge können zum 17. April 2023 (Stichtag 1) oder zum 15. Mai 2023 (Stichtag 2) eingereicht werden.

Mit der Förderung möchte das BMDV Impulse für den Aufbau eines Innovations-Ökosystems für Netztechnologien geben. Zielgruppe sind neben Anbietern von Hard- und Softwarekomponenten für Netztechnik auch Lieferanten, die sektorspezifisches Equipment anbieten. Durch die Förderung des Technologietransfers soll die Innovationskraft, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen, gesteigert und der Markteintritt neuer Hersteller und Anbieter im Komponentenmarkt unterstützt werden. Zugleich soll die Anwenderseite durch Entwicklungen von Out-of-the-Box-Lösungen mit einbezogen werden. Ziel ist es, einen niedrigschwelligen Einsatz der Technologien ohne vertieftes Expertenwissen zu ermöglichen.

Die Förderrichtlinie ist eingebettet in die Gigabitstrategie des Bundes, mit der die Bundesregierung den Wegweiser für den digitalen Fortschritt bis 2030 vorgelegt hat.

Eingereicht werden können Projektanträge für Studien, die vornehmlich die Machbarkeit und Praxistauglichkeit innovativer Netztechnologien nachweisen und deren Einsatz vorbereiten sollen. Gleiches gilt für Projektskizzen für Vorhaben, die auf die Erforschung und Entwicklung geeigneter Hardwaremodule, Softwarekomponenten, Systemlösungen, Konzepte, Dienste und Anwendungen innovativer Netztechnologien abzielen. Alle Vorhaben müssen bis spätestens 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. In allen Projektvorschlägen müssen Nachhaltigkeitsaspekte einbezogen werden.

Weitere Informationen zum Förderaufruf sowie zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Webseite des BMDV.