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Wasserstoff Hydrogen Anlage die vor einer Landschaft zu sehen ist. Links sind man ein Photovoltaikanlage und ein Windrad. Rechts daneben ein Wasserstofftanklaster.

Quelle: Adobe Stock / scharfsinn86

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Elektrolyseanlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff für den Verkehrssektor und stellt dafür bis zu 80 Millionen Euro bereit. Ein entsprechender Förderaufruf wurde heute veröffentlicht.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:

Wasserstoff- und Brennstoffzellenanwendungen sind eine Zukunftstechnologie mit großem Potenzial für den Verkehrssektor. Wir müssen alle Technologien nutzen, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Wasserstoff ist eine wichtige Ergänzung zur batterieelektrischen Mobilität, gerade wenn es um schwere Lasten und große Reichweiten geht. Lkw-Hersteller gehen davon aus, dass bereits im Jahr 2030 fast jedes fünfte neu zugelassene Nutzfahrzeug mit Wasserstoff fahren wird. Wir unterstützten den Einsatz von Wasserstoff im Verkehr, um Mobilität und Logistik klimafreundlich zu gestalten. Es geht darum, das gesamte Wasserstoff-Ökosystem zu stärken, Angebot und Nachfrage zu steigern und den Verkehrssektor als zuverlässigen und kaufkräftigen Abnehmer zu positionieren. Deshalb fördern wir mit insgesamt bis zu 80 Millionen Euro den Bau von Elektrolyseanlagen für einen Hochlauf der Produktion von grünem Wasserstoff für den Verkehr.

Gefördert werden Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. Voraussetzung ist, dass die Anlage zu 100 Prozent mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben wird. Anträge auf eine Förderung können bis zum 28.04.2023 eingereicht werden.

Der Förderaufruf ist Teil des bis 2026 laufenden Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II und erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung. Diese soll einen späteren Markthochlauf vorbereiten. Gefördert werden Produkte, die zwar technisch bereits marktreif, aber noch nicht wettbewerbsfähig sind.

Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen, weitere für die Antragstellung notwendige Dokumente sowie eine Checkliste zur Antragstellung finden sich auf der Internetseite des Projektträgers.

Interessierte haben außerdem die Möglichkeit, sich am 24. Februar 2023 in einem Online-Seminar des Projektträgers und der Programmgesellschaft NOW GmbH über den neuen Förderaufruf zu informieren. Eine Anmeldung für das Online-Seminar ist hier möglich.