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Bundesminister Dr. Volker Wissing

Quelle: BMDV

Bundesminister Dr. Volker Wissing hat heute in Berlin den vom Kabinett beschlossenen Masterplan Ladeinfrastruktur II vorgestellt. Unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums haben sich rund 80 Akteure, darunter Bundesländer, Kommunen, Verbände und Unternehmen, an der Entwicklung der knapp 70 Maßnahmen eingebracht.

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:

Wie wir uns künftig fortbewegen, ist eine der drängendsten Fragen unserer Zeit. Und die Welt schaut hierbei auf Deutschland. Darum müssen wir jetzt mit gutem Beispiel vorangehen und unsere Infrastruktur weiter fit für klimafreundliche Mobilität machen. Der Masterplan Ladeinfrastruktur II schafft die Grundlage für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Pkw- und Lkw-Ladeinfrastruktur. Unser Ziel: den Ausbau von Ladeinfrastruktur beschleunigen, den Ladeprozess vereinfachen und so den Umstieg für die Menschen erleichtern.

Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:

Die Ladeinfrastruktur muss systemdienlich in das Stromnetz integriert werden. Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur stellen wir hierfür die richtigen Weichen. Eine interministerielle Steuerungsgruppe wird die weiteren Arbeiten koordinieren, damit die vorgestellten Maßnahmen nun zügig und konsequent umgesetzt werden.

Johannes Pallasch, Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur:

Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Integration der Ladeinfrastruktur ins Stromnetz und die Digitalisierung des Gesamtsystems sind nur einige der Herausforderungen, die es anzugehen gilt. Der Masterplan Ladeinfrastruktur II gibt hierfür den Fahrplan vor. Als Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur unterstützen wir die Umsetzung der Maßnahmen unter anderem mit unserer Bedarfsplanung und unseren digitalen Tools.

Die wichtigsten Handlungsfelder des Masterplans Ladeinfrastruktur II im Überblick:

Ladeinfrastruktur und Stromsystem integrieren: Mit Hilfe der Bedarfsplanung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sollen der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetz optimal und vorausschauend aufeinander abgestimmt werden. Mit der Bundesnetzagentur sowie den Netz- und Ladeinfrastrukturbetreibern werden die Prozesse für den Netzanschluss einfacher, transparenter und effizienter organisiert. Neben der Beschleunigung von Prozessen ist das oberste Ziel, die Netze für die wachsenden Anforderungen zu rüsten.

Ladeinfrastruktur durch Digitalisierung verbessern: Der Masterplan Ladeinfrastruktur II ist auch eine Digitalisierungsstrategie. So werden künftig Daten, wie der Belegungszustand von Ladepunkten, in Echtzeit zur Verfügung gestellt. Außerdem wird sichergestellt, dass die Planung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf der Basis solider Daten und Analysen über die Verteilung und Nutzung der Ladepunkte erfolgt. Dazu sollen erstmals auch private, nichtöffentliche Ladepunkte erhoben und einbezogen.

Kommunen als Schlüsselakteure befähigen und stärker einbinden: Die Kommunen verfügen über das nötige Wissen über die lokalen Gegebenheiten. Der Masterplan enthält ein umfassendes Unterstützungspaket für die Kommunen zur Planung, Umsetzung und Finanzierung von Ladeinfrastruktur. Dazu gehören unter anderem lokale Masterpläne, regionale Ladeinfrastrukturmanager, digitale Beratungs- und Schulungsinstrumente sowie Leitfäden und Muster zur Optimierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen.

Ladeinfrastruktur für E-Lkw initiieren: Der batterieelektrische Lkw soll sowohl regional als auch auf der Langstrecke verstärkt zum Einsatz kommen. Hierfür muss zeitnah eine passende Ladeinfrastruktur aufgebaut werden. 2023 wird das BMDV ein initiales öffentliches Lkw-Ladenetz ausschreiben. Mit einem eigenen Maßnahmenbündel adressiert der Masterplan weitere Herausforderungen bei Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Lkw, z.B. auf privaten Betriebsgeländen oder bei der Abgabe von Strom an betriebsfremde Fahrzeuge.

Ladeinfrastrukturaufbau vereinfachen und beschleunigen: Es soll für Unternehmen leichter werden, Ladeinfrastruktur zu errichten. So wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Kommunen Hindernisse in Planungs- und Genehmigungsprozessen beseitigen und rechtliche Grundlagen etwa im Bau- und Immissionsrecht anpassen.