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Quelle: BMDV

Die „Aktion Abbiegeassistent“ geht weiter: Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, setzt das erfolgreiche Programm für mehr Verkehrssicherheit fort – ganz nach dem Motto: #BesserImBlick. Mit diesem neuen Slogan wirbt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für den Einbau der technischen Lebensretter. Ein wichtiges Ziel im Einsatz für sicheres Abbiegen ist jetzt erreicht: Ab dem 6. Juli 2022 werden Abbiegeassistenten europaweit für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend.

Dr. Volker Wissing:

Dass Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen europaweit Pflicht werden, ist ein Erfolg und weiterer Ansporn. Wir werden uns weiterhin engagiert für den Einbau der lebensrettenden Systeme einsetzen. Jeder Abbiegeassistent, der zum Einsatz kommt, bedeutet mehr Sicherheit für Radfahrer, Fußgänger, Lkw- und Busfahrer. Deshalb setzen wir unsere ,Aktion Abbiegeassistent‘ mit Hochdruck fort. Ich danke allen, die bereits mit einem Abbiegeassistenzsystem unterwegs sind. Wer mit Abbiegeassistent fährt, ist ein Vorbild und schützt Leben.

Das Ministerium setzt mit der „Aktion Abbiegeassistent“ bereits seit 2018 Anreize für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Abbiegeassistenten. Zur Aktion gehören insbesondere Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen, Kommunen und Organisationen, die sich dazu verpflichten, ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten bzw. Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen. Mittlerweile fahren fast 250 Sicherheitspartner, darunter alle großen Lebensmittelketten, mit gutem Beispiel voran.

Neben der „Aktion Abbiegeassistent“ unterstützt das BMDV den Einbau mit speziellen Förderprogrammen. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Förderung für die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen zu erhalten:

  • Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs können den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen über das De-Minimis-Programm fördern lassen.
  • Alle anderen (bspw. Kommunen, Reisebus-Unternehmen, kommunale Unternehmen) können ihre Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen über unser Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme" fördern lassen. Im Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ sind für 2022 insgesamt 9,25 Millionen Euro vorgesehen.

Hintergrundinformationen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat sich bei der Europäischen Kommission und den anderen EU-Mitgliedsstaaten stets für eine Ausrüstungspflicht mit Abbiegeassistenten eingesetzt und diese erreicht. Laut der EU-Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung, die am 16. Dezember 2019 verkündet wurde, sind Abbiegeassistenten (dort: „Totwinkel-Assistent“) ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend.

Es ist der Initiative des BMDV zu verdanken, dass Abbiegeassistenzsysteme – anders als zunächst geplant – zukünftig in allen neuen Kraftomnibussen und Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3) verpflichtend vorgeschrieben sind.

Unabhängig von der nun europaweit geltenden Pflicht für Neufahrzeuge ist es dem BMDV auch weiterhin ein sehr wichtiges Anliegen, dass möglichst viele Lkw und Busse mit Abbiegeassistenten nachgerüstet werden – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.