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Quelle: Adobe Stock / bidaya

Seit heute gelten neue Bewertungsmaßstäbe für die Finanzierung von Projekten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf der Schiene.

Bundesminister Dr. Volker Wissing:

Wir wollen den Nahverkehr mit mehr und besseren Angeboten attraktiver machen. Deshalb unterstützt der Bund die zuständigen Länder und Kommunen mit Milliardenbeträgen bei der Finanzierung des ÖPNV. Jetzt haben wir die Bewertungsmaßstäbe für Projekte, die sich um eine Bundesförderung bewerben, noch einmal weiterentwickelt und erweitert, so dass in Zukunft deutlich mehr Projekte für eine finanzielle Beteiligung durch den Bund in Frage kommen. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit fallen nun z.B. die Faktoren Klima- und Umweltschutz, Verkehrsverlagerung und Daseinsvorsorge stärker ins Gewicht. Das ist zeitgemäß und trägt unserem Ziel Rechnung, die Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs deutlich zu steigern.

Die neue Version (2016+) der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr ist ab sofort Grundlage für den für eine anteilige Bundesförderung notwendigen Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).

Mit den Mitteln aus dem GVFG unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in erheblichem Maße Investitionen in den umweltfreundlichen schienengebundenen ÖPNV. Seit 2021 stehen allein jährlich GVFG-Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung.

Ab 2025 steigen die GVFG-Mittel auf dann zwei Milliarden Euro und werden ab 2026 mit 1,8 Prozent jährlich dynamisiert. Die Mittel des GVFG dürfen u. a. verwendet werden für den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen für z. B. Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Eisenbahnen.

Die neue Verfahrensanleitung wird die umfassende Darstellung der gesellschaftlichen, verkehrlichen und gesamtwirtschaftlichen Vorteile von ÖPNV-Vorhaben erheblich erleichtern, ihre Förderfähigkeit den politischen Zielen entsprechend erhöhen und auf dieser Basis den zügigeren, zweckmäßigen Einsatz der bereitgestellten Bundesmittel bewirken. Dadurch werden die Länder und Kommunen in die Lage versetzt, den ÖPNV weiter zu verbessern und attraktiv zu gestalten.

In diesem Zusammenhang sind u.a. folgende Ergänzungen und Aktualisierungen vorgenommen worden:

  • Einführung von verschiedenen Verfahrensvereinfachungen (z.B. für Elektrifizierungs- oder Reaktivierungsvorhaben);
  • Ergänzung des Verfahrens um zusätzliche Nutzenkomponenten (z.B. Daseinsvorsorge, Flächenverbrauch, Primärenergieverbrauch oder Resilienz);
  • Aktualisierung spezifischer monetärer Wertansätze auf Basis neuer Erkenntnisse, insbesondere die Erhöhung des Kostensatzes für CO2-Emissionen;
  • Ergänzungen für neue Antriebsarten im Hinblick auf die Kostensätze. Die Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung wurde unter Beteiligung der Länder sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in einem gemeinsamen Arbeitskreis überarbeitet.

Die neue Verfahrensanleitung und die zugehörigen Anlagen stehen unter dem folgenden Link zum Herunterladen zur Verfügung.
www.bmdv.bund.de/gvfg