Zweite Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

20. Legislaturperiode

Mobilität

RefE: 17.06.2024

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