Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2, 3 und 4 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind
(Achtzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)

20. Legislaturperiode

Mobilität

RefE: 17.05.2022

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