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Feld mit Mohnblumen

Quelle: BMDV / Corina-Ardeleanu (unsplash)

Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes

Deutschland hat ein klares Ziel vor Augen: Bis 2045 wollen wir klimaneutral werden. Das bedeutet, dass mindestens so viele Treibhausgas-Emissionen abgebaut werden wie die, die wir produzieren. Das schreibt das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vor. Auf dem Weg dahin sind zwei Zwischenziele festgelegt: mindestens 65% weniger bis 2030 und mindestens 88% bis 2040 im Vergleich zu 1990.

Klimaschutz ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Bereiche betrifft und fordert. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, das Klimaschutzgesetz weiterzuentwickeln. Um Klimaschutz zu einer echten Querschnittsaufgabe der gesamten Regierung zu machen, wird es künftig zu Beginn einer Legislaturperiode ein sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm geben. Mit dieser Grundlage wird überprüft, ob die Klimaschutzziele eingehalten werden. Dies geschieht anhand einer mehrjährigen Gesamtrechnung, die alle Bereiche miteinschließt – vom Verkehr über die Industrie bis hin zur Landwirtschaft.

Wie reduziert das Verkehrsministerium CO2-Emissionen?

Mobilität ist ein Grundpfeiler unseres Alltags: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fahren zur Arbeit, Lkw beliefern Supermärkte, Güterzüge transportieren Rohstoffe auf der Schiene. Der Umstieg auf klimaneutrale Mobilität wird nur die notwendige Akzeptanz finden, wenn gleichwertige klimafreundliche Alternativen zur Verfügung stehen. Seit Beginn der Legislatur arbeiten wir mit Hochdruck intensiv an deren Hochlauf klimafreundlicher Alternativen in Mobilität und Logistik.

Im Koalitionsvertrag wurden ambitionierte Ziele für den Klimaschutz im Verkehrssektor festgelegt (siehe Masterplan Schienenverkehr). Zudem haben sich die Koalitionsparteien der Bundesregierung auf einen Investitionshochlauf für die Schiene geeinigt. Damit wird die Modernisierung des Schienennetzes beschleunigt. Zur Finanzierung werden erstmals auch Einnahmen aus dem künftigen CO2-Aufschlag bei der Lkw-Maut genutzt.

Um die Akzeptanz des Schienenverkehrs zu stärken, werden von Schienenlärm betroffene Anwohnerinnen und Anwohner außerdem durch geeigneten Lärmschutz entlastet.

Sanierung und Digitalisierung

Um die Verlagerung auf die Schiene zu ermöglichen, müssen allerdings zunächst mehr Kapazitäten ins Schienennetz gebracht werden. Dafür muss das belastete und zum Teil veraltete Schienennetz entsprechend modernisiert und ausgebaut werden. Deswegen werden ab 2024 viel befahrene Strecken, sogenannte "Hochleistungskorridore", generalsaniert. Der Aus- und Neubau im Sinne des Deutschlandtakts wird schnellstmöglich vorangetrieben. Die fortlaufende Digitalisierung der Schiene trägt ebenfalls zur Kapazitätssteigerung und damit zur Verlagerung von Verkehr auf die Schiene bei. Neue Technologien wie Digitale Stellwerke (DSTW), das europäische Zugbeeinflussungssystem ETCS (European Train Control System) und perspektivisch die Digitale Automatische Kupplung (DAK) ermöglichen eine effizientere Nutzung vorhandener und neuer Infrastruktur, bessere Pünktlichkeit und weniger Störungen – und damit insbesondere deutlich mehr Kapazität.

Elektrifizierung und Alternative Antriebe

Mit dem Elektrifizierungsprogramm des Bundes können nahezu 100 Prozent aller Zugkilometer im Schienenpersonenfern- und im Schienengüterverkehr elektrisch zurückgelegt werden. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) liegt das größte Potenzial für eine Erweiterung der elektrischen Betriebsleistung, da hier derzeit nur knapp zwei Drittel aller Zugkilometer elektrisch zurückgelegt werden. Durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) als eine Säule des Elektrifizierungsprogramms wird auch die Elektrifizierung von Nahverkehrsstrecken gefördert.

Da eine vollständige Elektrifizierung nicht auf allen Strecken umsetzbar oder wirtschaftlich ist, fördert das BMDV ebenfalls innovative Antriebstechnologien für die Schiene. Auch die Errichtung der notwendigen Betankungs- und Ladeinfrastruktur wird gefördert. Alternative Antriebe auf der Schiene können CO2 Emissionen einsparen.

Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken

Der Bund fördert außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Reaktivierung von Schienenstrecken. So wird beispielsweise derzeit die sogenannte 'Dresdner Bahn' reaktiviert, eine nach dem Mauerbau demontierte zweigleisige Fernverkehrsstrecke zwischen Berlin Südkreuz und Blankenfelde.

Schienenanbindung und Umschlaganlagen

Die Bundesregierung arbeitet mit dem Masterplan Schienengüterverkehr daran, mehr Güter auf die Schiene zu bekommen. Dazu gehört unter anderem die Förderung von Gleisanschlüssen. Außerdem ist künftig schon bei der Entstehung von Gewerbe- und Industriegebieten zu prüfen, ob dort eine Anbindung an das Schienennetz möglich ist. Außerdem fördert der Bund Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs, bei denen Container und andere Güterbeförderungseinheiten von Lkw auf Bahn und Schiff umgeschlagen werden. Durch diese Maßnahmen wird die Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene (wie auch die Binnenwasserstraße) unterstützt und CO2 Emissionen werden eingespart.

Solarenergiegewinnung

Das BMDV wird die Solarenergiegewinnung auf Bahnanlagen weiter forcieren. Es setzt sich dafür ein, dass Photo-Voltaik-Betreiber Bahnbetriebsanlagen ohne Hürden zur Energiegewinnung nutzen können, soweit dies mit Sicherheitsbelangen vereinbar ist.

Darüber hinaus fördert das BMDV die Entwicklung, Erprobung und Zulassung von bahnspezifischen Photovoltaik-Innovationen. Insbesondere zum Einsatz von PV-Anlagen auf und an Lärmschutzwänden sowie im Gleis laufen derzeit Forschungsvorhaben beim Deutschen Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF).

Ein gut ausgebauter Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine attraktive und umweltschonende Alternative für viele Wege, die sonst häufig mit dem Auto zurückgelegt werden. Mit dem 9-Euro-Ticket 2022 und dem nachfolgenden Deutschland-Ticket setzt das Bundesverkehrsministerium einen gezielten Anreiz für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. Es wurde ebenfalls in die Bahncard 100 integriert.

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei der Finanzierung des ÖPNV-Angebots. Dafür wurden ihnen im Jahr 2022 aus dem Steueraufkommen des Bundes rund 9,4 Milliarden Euro „reguläre“ Regionalisierungsmittel zur Finanzierung des ÖPNV und SPNV zur Verfügung gestellt. Diese wurden für das Jahr 2022 um 1 Mrd. Euro erhöht, ab 2023 sogar um 1,5 Mrd. Euro. Das 9-Euro-Ticket wurde mit 2,5 Mrd. Euro gefördert. Hinzu kamen im Jahr 2022 noch 1,2 Mrd. Euro für den ÖPNV-Rettungsschirm, der pandemiebedingte Einnahmeausfälle des ÖPNV zur Hälfte ausgeglichen hat.

Ergänzend zur Einführung des Deutschlandtickets sollen öffentliche Personenverkehrsangebote in Stadtrandgebieten und im ländlichen Räumen weiter ausgebaut und finanziert werden. Dafür soll zwischen Bund und Ländern ein Ausbau- und Modernisierungspakt für den ÖPNV (AMP) geschlossen werden. Zusätzlich werden Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV gefördert, um die Attraktivität des Öffentlichen Nahverkehrs zu steigern.

Pkw

Viele der CO2-Emissionen im Verkehrssektor entstehen im Straßenverkehr. Wir brauchen daher alternative Antriebe und Kraftstoffe. Im Bereich der Pkw liegt der Schwerpunkt auf der Elektromobilität. Die Voraussetzung dafür ist eine zuverlässige Ladeinfrastruktur. Um den Markthochlauf von E-Fahrzeugen zu unterstützen, hat das Bundesverkehrsministerium mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II ein umfangreiches Maßnahmenpaket für den flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur beschlossen.

Darüber hinaus werden zukünftig Stromverteilnetzbetreiber gesetzlich verpflichtet, ihre Netze für einen schnellen Hochlauf der Elektromobilität vorausschauend auszubauen. Zudem soll grundsätzlich an jeder Tankstelle künftig mindestens ein Schnellladepunkt verpflichtend sein. Mit dem „Sonderprogramm Flottenelektrifizierung“ wird die Umstellung kommunaler und gewerblicher Flotten und Mobilitätsdienstleister auf CO2-neutrale Antriebe gezielt vorangetrieben.

Beim Autokauf wird durch das sogenannte „Klima-Label“ die CO2-Belastung eines Autos in seinem gesamten Lebenszyklus deutlich klarer ausgewiesen.

Lkw

Da ein großer Anteil der Emissionen durch Lkw im Straßengüterverkehr produziert wird, arbeitet das BMDV zum einen daran, so viel Verkehr wie möglich auf Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Zum anderen fördert das BMDV technologieoffen emissionsfreie Nutzfahrzeuge und dazugehörige Tank- und Ladeinfrastruktur. Für batterieelektrische und Wasserstoff-Lkw wird ein bedarfsgerechtes Grundnetz entlang der Bundesautobahnen geschaffen. Wir fördern auch Infrastruktur an Depots, Betriebshöfen und Hubs. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für einen ambitionierten Ausbau von Infrastruktur ein. So kann das nationale Ziel erreicht werden, bis 2030 ein Drittel der Fahrleistung der schweren Nutzfahrzeuge durch alternative Antriebe erfolgen zu lassen.

Zum 1. Dezember 2023 wird eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut in Form eines CO2-Aufschlages pro Tonne CO2 eingeführt. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Mautpflicht befreit.

Modernisierung des Straßenverkehrsrechts

Das Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung werden so angepasst, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Damit eröffnen wir Ländern und Kommunen neue Entscheidungsspielräume vor Ort.

Personen- und Sonderverkehr

Außerdem fördert das BMDV ebenso technologieoffen alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr. Diese Förderung wird bis 2028 verlängert. Ab 2030 dürfen außerdem gemäß Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz nur noch bilanziell emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge (insbesondere Nahverkehrsbusse) beschafft werden. Über das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie fördern wir eine Vielzahl von Technologien für alternative Antriebe.

Das „Sonderprogramm Sonderverkehre“ wird die Marktvorbereitung und den Markthochlauf klimafreundlicher Antriebe im Bereich der Sonderverkehre und für Sonderfahrzeuge unterstützen. Dazu zählen unter anderem Fahrzeuge mit Spezialaufbauten, etwa für Feuerwehr, Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk sowie Zug- und Schubmaschinen in Häfen und Flughäfen.

Synthetische Kraftstoffe

Wo Elektromobilität und Wasserstoff (noch) nicht zum Einsatz kommen, können E-Fuels oder fortschrittliche Biokraftstoffe bei der Dekarbonisierung des Straßenverkehrs helfen - auch sie werden durch das BMDV gefördert. Die Neuregelung der CO2-Flottengrenzwerte auf EU-Ebene ermöglicht die Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auch nach 2035, wenn diese ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betankt werden. Deswegen fördert das BMDV mit dem Gesamtkonzept Erneuerbare Kraftstoffe die Weiterentwicklung und den Markthochlauf von E-Fuels. Rechtliche Hürden werden beseitigt. Außerdem darf künftig an Tankstellen auch E-Diesel und HVO, also biogener synthetischer Diesel in Reinform, verkauft werden.

Erneuerbare Energien entlang von Verkehrswegen

Auch Photovoltaikanlagen (PV) auf Flächen der Bundesautobahnen sollen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Autobahninfrastruktur bis 2040 netto-klimaneutral zu betreiben. Die Bundesregierung hat am 3. Mai 2023 den Entwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes beschlossen. Dieser beinhaltet auch Regelungen, die den Ausbau von Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien vorantreiben. Künftig wird bei der Planung des Neu- und Ausbaus von Bundesautobahnen geprüft, inwieweit die zugehörigen Flächen und Einrichtungen für solche Anlagen genutzt werden können. Auch an angrenzenden Flächen zu Bundesfernstraßen sollen solche Anlagen künftig einfacher realisiert werden können.

Der Radverkehr leistet als umweltfreundliche Mobilitätsart einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag klar zur Förderung des Radverkehrs und zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0, der Radverkehrsstrategie für Deutschland bis 2030, bekannt. Dafür stellt das BMDV verschiedene Förder- und Finanzierungsprogramme zur Verfügung. Diese unterstützen den Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur.

Das Maßnahmenpaket „Ausbauinitiative Radverkehrsinfrastruktur – aktive Mobilität“ fördert und finanziert zudem den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur mitsamt den erforderlichen Kommunikations- und Begleitmaßnahmen, ebenso wie den Fußverkehr.

Schon heute fördern wir mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ unter anderem den Bau von Radwegen in Ländern und Kommunen. Ziel des Programms ist es, die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens zu erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden Radinfrastruktur beizutragen, um mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr zu verlagern – in Stadt und Land.

Neben Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur werden auch andere Vorhaben gefördert, die der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe usw. So fördert das BMDV beispielsweise seit dem Jahr 2020 erstmals Radverkehrs-Professuren. Mit diesen Stiftungsprofessuren wird die interdisziplinäre Forschung und Lehre zum Radverkehr und zu nachhaltiger Mobilität etabliert und gestärkt. Wir bieten ebenfalls über das Mobilitätsforum Bund im Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einen neuen berufsbegleitenden Lehrgang zur Radverkehrsplanung an. Der Lehrgang „Einladende Radverkehrsnetze planen und umsetzen“ kann ab dem Sommer 2023 belegt werden.

Fußverkehr

Der Fußverkehr als klimafreundliche Fortbewegungsart ist ein grundlegender Baustein der Mobilität in Deutschland. Das BMDV bringt derzeit eine nationale Fußverkehrsstrategie auf den Weg, die die Grundlage für eine nachhaltige Fußverkehrsförderung in Deutschland bildet und den Fußverkehr für die Zukunft attraktiver, sicherer und inklusiver gestalten wird. Dazu gehören die Schaffung neuer und verbesserter Fußinfrastruktur sowie Stärkung und Ausbau von Forschung und Planungswissen. Um diese Ziele zu erreichen, wurden die Mittel zur Förderung des Fußverkehrs für das Jahr 2023 auf 2 Mio. Euro erhöht. Darüber hinaus wird der Fußverkehr im Verbund mit anderen Mobilitätsarten im Rahmen bereits bestehender Programme ( Nationalen Radverkehrsplans 3.0 und Verkehrssicherheitsprogramm) effektiv gefördert, um den Klimaschutz im Verkehrsbereich stetig voranzubringen.

Der Verkehrsträger Wasserstraße weist gegenüber der Straße deutliche Vorteile in der Bilanz der Treibhausgasemissionen auf: Pro Tonnenkilometer spart das Binnenschiff gegenüber dem Lkw rd. 80 g CO2 ein. Deshalb müssen wir alles daransetzen, dass mehr Güter als bisher per Schiff transportiert werden. Dafür wird gemäß Koalitionsvertrag und dem Masterplan Binnenschifffahrt daran gearbeitet, die Leistungsfähigkeit der Wasserstraße im Güterverkehr zu erhalten und zu stärken, um ihn möglichst umfassend an der Bewältigung des Güterverkehrszuwachses zu beteiligen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr setzt auch das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland um, welches Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten in und an Bundeswasserstraßen im Einklang mit der schifffahrtlichen Nutzung herstellt. Außerdem liefert der vom BMDV eingerichtete DAS-Basisdienst „Klima und Wasser“ dauerhaft qualitätsgeprüfte Daten zu den Auswirkungen des Klimawandels auf das Verkehrssystem. Damit werden Entscheidern und Planerinnen wichtige Referenzdaten für die Vorbereitung von Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Um klimafreundliche Schiffsantriebe- und kraftstoffe in der nationalen See- und Binnenschifffahrt zu fördern, erarbeitet das BMDV einen Nationalen Aktionsplan klimafreundliche Schifffahrt. Außerdem werden weitere Landstromanlagen für Seeschiffe und Binnenschiffe gefördert, insbesondere in den großen Seehäfen Hamburg und Bremen und am Rhein.

Im Rahmen des Luftfahrtforschungsprogramms (LuFo) werden Luftfahrttechnologien auf Basis klimaneutraler Antriebe entwickelt. Außerdem wird Infrastruktur für klimafreundiche Flughäfen bereitgestellt, zum Beispiel für die regenerative Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen.

Digitalisierung kann das Leben um vieles einfacher und besser machen. Im Kleinen wie im Großen. Im Kleinen spart sie uns unzählige Wege, Parkplatzsuchen, Wartezeiten, Papierformulare oder auch einfach nur Kugelschreiber. Im Großen aber ist sie der entscheidende Schlüssel, um effizient zu wirtschaften, Emissionen und Kosten zu reduzieren, Energie und Rohstoffe zu sparen, Maschinen zu vernetzen, Abläufe zu vereinfachen, Prozesse zu optimieren. Kurz gesagt: Sie ist ein entscheidender Schlüssel, um die Klimaziele zu erreichen.

Auch bei der Gestaltung einer klimafreundlichen Mobilität ist Digitalisierung von zentraler Bedeutung. Um beispielsweise berufliche Fahrtwege zu vermeiden, wird im Rahmen der Gigabitstrategie der Bundesregierung die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und dem neusten Mobilfunkstandard sichergestellt. Technologien wie 5G und Glasfasernetze führen darüber hinaus auch zu weniger Energieverbrauch und geringeren CO2-Emissionen.

Digitalisierung ermöglicht via App auch den einfachen Zugang zu Sharing-Angeboten, etwa für Pkw, Fahrräder, Elektroroller oder E-Scooter. Sie liefert die technischen Möglichkeiten für die Integration verschiedener Verkehrsträger auf multi- und intermodalen Mobilitätsplattformen. Um diese Entwicklungen voranzutreiben, fördert das BMDV die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme. Im Rahmen der Digitalstrategie schafft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auch ein Ökosystem für Mobilitätsdaten, das Daten für die Entwicklung von Mobilitätsdiensten zur Verfügung stellt. Mit dem Mobilitätsdatengesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für mehr Datenaustausch weiter gestärkt werden. Weiterhin wird die Forschung zur Anwendung von KI-Methoden zur nachhaltigen digitalen Transformation in der Mobilität gefördert.

Digitalisierung schafft auch die Voraussetzungen für automatisierte und vernetzte Formen von Mobilität, etwa den Einsatz autonomer Shuttles als Teil des öffentlichen Personenverkehrs. Dafür hat das BMDV in Deutschland (als erstem Land weltweit) einen besonderen Rechtsrahmen geschaffen, sodass autonome Fahrzeuge sehr viel einfacher zugelassen und in genehmigten Bereichen am normalen Straßenverkehr teilnehmen können. Außerdem fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die praxisnahe Erprobung von Automatisierung und Vernetzung sowie den Einsatz von künstlicher Intelligenz für nachhaltige Mobilität auf sogenannten Digitalen Testfeldern.