EU-Ratspräsidentschaft:
Deutschland hatte vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union (EU) übernommen. Damit leitete Deutschland sechs Monate die Sitzungen des EU-Rates und war dafür verantwortlich, dass EU-Rechtsvorschriften vorangebracht werden.
Weitere Informationen zur Ratspräsidentschaft finden Sie hier.
Hintergrund
Verkehr ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der EU. Mit 5 % der Arbeitsplätze und 7 % Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt trägt er wesentlich zum Funktionieren der Europäischen Wirtschaft bei. Ein leistungsfähiges und nachhaltiges Verkehrssystem kann Europa im globalen Wettbewerb spürbare Vorteile bringen.
Die EU-Kommission hat mit ihrem Weißbuch Verkehr für die Jahre 2011-2020 aufgezeigt, wo sie ihrerseits Schwerpunkte der europäischen Verkehrspolitik setzen will. Jedes Jahr ergänzt die EU-Kommission ihre Ziele durch konkretere Arbeitsprogramme.
In den zuständigen Gremien der Europäischen Union vertritt das Bundesministerium deutsche Interessen der Mobilitäts- und Infrastrukturpolitik. Wir haben bisher in Europa schon viel erreicht, aber wir wollen Europa zukunftsfähig gestalten. In der zweiten Hälfte 2020 übernimmt Deutschland nun turnusmäßig als erster aus dem Team der Dreierpräsidentschaft Deutschland - Portugal - Slowenien den Vorsitz im Rat der Europäischen Union und steuert und koordiniert für 6 Monate die Beratungen in den Ratsgremien.
Die EU-Verkehrspolitik konzentriert sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche, die wir mit einem Bündel politischer Maßnahmen angehen:
- Stärkung des Wettbewerbs und der Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrswirtschaft
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
- Fahrgastrechte
- Nachhaltige und bezahlbare Mobilität
- Erhaltung und Verbesserung einer leistungsfähigen Infrastruktur.