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Quelle: BMDV

Richtschnur für integres und transparentes Handeln

Deshalb hat die Bundesregierung im Juli 2004 eine Neufassung der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung beschlossen. Mit der Richtlinie soll den Beschäftigten auf allen Ebenen in einfacher und verständlicher Weise mit wenigen verbindlichen Vorschriften eine optimierte Richtschnur für ein integres und transparentes Handeln der Verwaltung an die Hand gegeben werden.

Programm Korruptionsprävention des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Auch im BMDV wird der Korruptionsprävention ein hoher Stellenwert beigemessen. Auf Grund des hohen Investitionshaushalts des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und seinem Geschäftsbereich soll deutlich stärker auf eine konsequente Umsetzung der Richtlinie zur Korruptionsprävention und eine Stärkung der Präventionsmaßnahmen in den Behörden hingewirkt werden. Ziel ist es, nicht nur aufgetretene Korruptionsfälle konsequent zu verfolgen, sondern mit Hilfe vorbeugender Maßnahmen der Korruption nachhaltig entgegen zu wirken.

Mit dem in 2010 erstellten Programm Korruptionsprävention „Gemeinsam gegen Korruption“ ist das Thema Korruptionsprävention im BMDV Bestandteil bei der pflichtgemäßen Erfüllung der täglichen Aufgaben. Das Programm „Gemeinsam gegen Korruption“ gilt für das gesamte Ressort; bestimmte Punkte (z. B. das Fortbildungskonzept) sind daneben per Erlass den Behörden vorgegeben.

Grundlage einer jeden Strategie zur Vermeidung von Korruption ist eine umfassende Information zu diesem Thema. Gute Präventionsarbeit bedeutet Weitergabe von Wissen und Aktivitäten zur Korruptionsprävention. Das Ministerium hat deshalb ein eigenes Fortbildungskonzept für die Schulungen zur Korruptionsprävention erstellt.

Das Fortbildungsprogramm sieht ein Grund- und ein Aufbauseminar (seit 2011) für Führungskräfte, ein Seminar für Beschäftigte in (besonders) korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten und einen Workshop für Ansprechpersonen für Korruptionsprävention vor. Diese Fortbildungen sind für alle Behörden verpflichtend. Im BMDV ist das Schulungsprogramm zur Korruptionsprävention 2010 in die allgemeine Aus- und Fortbildung für alle Beschäftigten aufgenommen worden. Dabei sind die Seminare für Beschäftigte des gehobenen und höheren Dienstes verpflichtend; Beschäftigte anderer Laufbahnen können auf freiwilliger Basis daran teilnehmen.

Die ersten Seminare für Führungskräfte haben 2006/2007 in allen Behörden des Ressorts stattgefunden. Die Fortbildung der Beschäftigten in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten begann 2008. Bis Anfang 2015 wurden im Ressort insgesamt über 11.000 Beschäftigte (fast 50 % des gesamten Personalbestandes) zum Thema Korruptionsprävention in mehr als 700 Seminaren fortgebildet.

Für eine wiederholte Sensibilisierung der Beschäftigten wurde 2013 ein elektronisches Lernprogramm eingeführt.

Daneben wird in der Regel einmal im Monat eine Veranstaltung zur Sensibilisierung für neue Beschäftigte des Ministeriums durchgeführt, in der auf mögliche Korruptionsgefahren aufmerksam gemacht wird. Hierbei wurden in den letzten Jahren über 600 Beschäftigte über Aspekte der Korruptionsprävention belehrt.

Ansprechpartner

Neben den Schulungen gibt es in den Behörden eine Ansprechperson für Korruptionsprävention, die für die Beratung und Aufklärung zum Thema Korruptionsprävention zuständig ist. Hier hin können sich nicht nur die Beschäftigten sondern auch Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Korruptionsprävention oder bei Hinweisen auf einen möglichen Korruptionsverdacht wenden. Der Ansprechpartner ist in dieser Funktion weisungsunabhängig.

Antikorruptionsbeauftragter und Sponsoringbeauftragter
sowie Ansprechperson für Korruptionsprävention des BMDV
Tel.: +49 30 18 300-0
Mail: akb@bmdv.bund.de