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Zug hinter einer Schrankenanlage © Wolf-Christian Strauss

Quelle: Wolf-Christian Strauss

Im Rahmen der Ausbildung für den höheren technischen Verwaltungsdienst im Prüfungsausschuss „Bahnwesen“ werden vertiefungsrichtungsübergreifend allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen sowie Führungs- und Management-Kompetenzen vermittelt. Grundlegende Ausbildungsinhalte zu Verkehrswesen und Bahnbetriebstechnik werden durch fachbezogene Verwaltungs- und Rechtsvorschriften sowie fachspezifische technische Kenntnisse ergänzt.

Das technische Referendariat dauert insgesamt zwei Jahre und umfasst 49 Wochen allgemeine Ausbildung und 37 Wochen gezielte fachliche Ausbildung in der jeweiligen Vertiefungsrichtung. Hinzu kommen sechs Wochen für die abschließenden Prüfungen und ihre Vorbereitung sowie Urlaubszeiten.

Im Rahmen der allgemeinen Ausbildung werden verschiedene Abteilungen und Sachbereiche im Eisenbahn-Bundesamt und seinen Außenstellen durchlaufen. Des Weiteren werden Ausbildungsstationen und Hospitationen in anderen Behörden und der freien Wirtschaft absolviert, dazu zählen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle, die Bundesnetzagentur, das Luftfahrtbundesamt, das Kraftfahrt-Bundesamt und die European Railway Agency sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Den dritten Teil der allgemeinen Ausbildung machen Lehrgänge zu Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie Management und Personalführung aus, darüber hinaus werden Lehrgänge zu Eisenbahnbetrieb und -technik in speziellen Lehrstätten und Betriebslaboren durchgeführt. Die gezielte fachliche Ausbildung in den Vertiefungsrichtungen erfolgt ebenfalls sowohl innerhalb des EBA und seiner Außenstellen, wobei verschiedene Referate und Sachbereiche durchlaufen werden, als auch im Rahmen von externen Ausbildungsstationen bei Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder Bahnenergieversorgungsunternehmen. Fachspezifische Lehrgänge und Seminare bilden den dritten Baustein der gezielten fachlichen Ausbildung.

Das technische Referendariat wird mit der Großen Staatsprüfung abgeschlossen, das im Prüfungsausschuss „Bahnwesen“ in Form von einer Häuslichen Prüfungsarbeit, vier Schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und einer Mündlichen Prüfung erfolgt.