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Quelle: Fotolia / giovanni cardillo

Knapp Zweidrittel der Erde sind mit Wasser bedeckt. Die Meere sind wichtige Ökosysteme, Klimafaktoren, Energiespeicher - und Verkehrswege. Eine globalisierte Wirtschaft wäre ohne die Meere als Verkehrswege undenkbar: über 95% des gesamten interkontinentalen Warenaustauschs werden über die Seeschifffahrt abgewickelt. Hinzu kommt, dass die Schifffahrt gemessen an ihrer Transportleistung der mit Abstand umweltfreundlichste Verkehrsträger ist. Seeschiffe transportieren im Vergleich zum Landverkehr deutlich mehr Ladung bei erheblich weniger Emissionen. Diesen Vorteil zu erhalten und auszubauen, die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu garantieren und gleichzeitig seine Umwelt- und Klimaverträglichkeit zu verbessern, sind zentrale Ziele der Bundesregierung. 

Internationaler Ansatz

Die Förderung und Weiterentwicklung des internationalen Seeverkehrs bedarf internationaler Ansätze. Deshalb engagiert sich das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in zahlreichen internationalen Organisationen und Gremien, die Vorschriften für einen umweltfreundlichen Seeverkehr erarbeiten. Diese sind wiederum Grundlage für die nationale Gesetzgebung.

Das gilt insbesondere für die Maßnahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Sie ist die maritime Fachorganisation der Vereinten Nationen (UN) mit insgesamt 169 Mitgliedstaaten. Im Umweltausschuss der IMO werden weltweit gültige Vorkehrungen zum Schutz der Meere vor den schädlichen Auswirkungen der Schifffahrt geschaffen. Das zentrale Regelwerk ist das MARPOL-Übereinkommen (73/78, International Convention for the Prevention of Marine Pollsamt 169 Mitgliedstaaten. Im Umweltausschuss der IMO werden weltweit gültige Vorkehrungen zum Schutz der Meere vor den schädlichen Auswirkungen der Schifffahrt geschaffen. Das zentrale Regelwerk ist das MARPOL-Übereinkommen (73/78, International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Shipsution from Ships), das in seinen sechs Anhängen Regeln und Maßnahmen für die Hauptverschmutzungsursachen der Schifffahrt festlegt. 

Neben der IMO ist das BMDV auch in der Europäischen Union (EU) und in regionalen Gremien aktiv, um den Umweltschutz in der Seeschifffahrt voranzubringen. Zu nennen ist hier etwa die Kommission der Ostseeanrainerstaaten (Helsinki-Kommission - HELCOM). Aus diesen Gremien heraus erfolgen wiederum wichtige Initiativen für die Arbeit der IMO.

Ziele der maritimen Politik

In den genannten Gremien setzt sich das BMDV unter anderem aktiv für die folgenden Ziele ein:

  1. „Sauberer“ Schiffsbetrieb, z.B.: Verbot umweltschädigender Entsorgungen von Öl, Abwasser, Abfall, Verbot giftiger Schiffsanstriche, Reduktion von Schadstoffemissionen aus Schiffsmotoren, Einführung des Ballastwassermanagements zur Verhinderung gebietsfremder Arten, Steigerung der Energieeffizienz von Schiffsneubauten und im Schiffsbetrieb, Vermeidung von Unterwasserlärm sowie Realisierung umweltschonender Verfahren zum Schiffsrecycling;
  2. „Sicherer“ Schiffsbetrieb, z.B.: Erlass von Bau- und Ausrüstungsvorschriften wie Doppelhüllenerfordernis für Schweröl-Tankschiffe, Erarbeitung von Zustandsbewertungsschemata für Tanker, Erlass von Gefahrgut- und Ladevorschriften;
  3. Sicherer Verkehr, z.B.: Festlegung von Schifffahrtsrouten, Einrichtung von Verkehrstrennungsgebieten oder Regelungen für den Lotsenbetrieb;
  4. Saubere Umwelt, z.B. durch Ausweisung von Meeresschutzgebieten mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen für die Schifffahrt, wie z.B. Schwefelemissionsüberwachungsgebiete (SECA) auf Nord- und Ostsee sowie Einrichtung besonders sensibler Meeresgebiete (Particularly Sensitive Sea Areas - PSSA);
  5. Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Verfolgung von Verstößen.

Beispiel Schiffstreibstoffe

Im Rahmen der IMO hat sich Deutschland als bedeutender Flaggenstaat bereits sehr erfolgreich für den Umweltschutz in der Seeschifffahrt eingesetzt. So war das BMDV maßgeblich an der Überarbeitung der MARPOL-Anlage VI (Luftschadstoffe) beteiligt. Die Schweröle in der Schifffahrt verfügen über einen Schwefelgehalt von weltweit durchschnittlich 2,7%. Entsprechend sieht die MARPOL-Regelung eine erhebliche Verschärfung des Schwefelgehalts für Schiffstreibstoffe an: ab 2020 wird der Grenzwert weltweit bei 0,5%liegen. In den Schwefelemissions-Überwachungsgebieten darf der Höchstwert bereits ab 2015 nur noch 0,1% betragen. Damit wurde eine Zeitenwende eingeläutet, denn die bislang in der Seeschifffahrt als Treibstoff gebräuchlichen Schweröle werden stufenweise durch emissionsärmere Destillate ersetzt werden. Auch die Verringerung des Ausstoßes von Stickoxiden wurde mit der Überarbeitung der MARPOL-Anlage VI bereits festgeschrieben. Mit diesen Emissionsreduktionen leistet die Seeschifffahrt einen substanziellen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Gesundheit, nicht nur in den Küstenregionen.

Maritimer Klimaschutz

Die Seeschifffahrt wird auch die globalen Bemühungen um einen effektiven Klimaschutz durch eine Verringerung ihrer CO2-Emissionen unterstützen. Das geschieht zum einen auf der technischen Ebene. So wurde im IMO Rahmen die Einführung eines Energieeffizienz-Index für Schiffsneubauten (Energy Efficiency Design Index - EEDI) beschlossen. Eine transparente Einstufung soll die Energieeffizienz eines jeden Schiffes nachvollziehbar machen. Zudem prüft die IMO die Einführung sog. marktbasierter Instrumente, mit denen weitere finanzielle Anreize für eine klimaverträglichere Seeschifffahrt geschaffen werden sollen. Auf diese Weise wird die IMO ihrer Rolle als UN-Fachorganisation für den globalen Klimaschutz gerecht. 

Notfallvorsorge

Sollte trotz strengster Vorschriften und sorgfältigster Kontrollen ein Schiff in Schwierigkeiten geraten, ist durch die maritime Notfallvorsorge sichergestellt, dass Schiffe zur Schadstoffbekämpfung, Notliegeplätze und Notschlepper zur Verfügung stehen, um schädliche Auswirkungen für die Meeresumwelt zu begrenzen.