
Quelle: Stiftung Hamburg Maritim
Am 17. September 2019 wurde die Bekanntmachung der Förderrichtlinie über Zuwendungen für den Erhalt und sicheren Weiterbetrieb der Traditionsschifffahrt vom 29. August 2019 im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Sie ist am 18. September 2019 in Kraft getreten.
Mit der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr, kurz: BMDV, bekanntgegebenen Förderrichtlinie sollen Anreize für eine zeitnahe Umsetzung sicherheitsrelevanter Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen an Traditionsschiffen geschaffen werden. Die Förderung trägt dazu bei, das Wissens- und Kulturgut „Traditionsschiff“ dauerhaft zu erhalten und ein der Beförderung von Personen angemessenes Sicherheitsniveau zu schaffen. Bau- und Ausrüstungsmaßnahmen an Traditionsschiffen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dazu hat der Bund entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Gewährung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Anträge auf Gewährung einer Bundeszuwendung können über das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen, kurz: easy-Online gestellt werden.