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Küstenschiff

Quelle: AdobeStock / Kara

Die Küstenschifffahrt ist in Bezug auf den regionalen und europäischen Warentransport, als auch im Hinblick auf weitere küstennahe Betätigungsfelder, wie z.B. den Aufbau und Betrieb von Offshore-Windparks, von hoher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Die Förderrichtlinie „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ (NaMKü) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bildet den Rahmen für die Unterstützung der deutschen Küstenschifffahrt bei der Modernisierung von Bestandsschiffen sowie einer innovativen und technologisch führenden Ausrüstung von Schiffsneubauten.

Ziel ist es, die Küstenschifffahrt nachhaltig und technologieoffen zu modernisieren. Inhaltliche Schwerpunkte sind der Bereich der Antriebssystemmodernisierungen sowie Maßnahmen zur Schadstoffminderung und Verbesserung der Energieeffizienz. Adressiert werden dabei auch Themen wie alternative Antriebe und Windassistenzsysteme.

Auf Basis der Förderrichtlinie vom 22. April 2024 wurde am 01. Oktober 2024 der sechste Förderaufruf zur Einreichung von Projektanträgen veröffentlicht. Die Mittelausstattung beträgt 18,16 Mio. Euro.

Die Antragsunterlagen sind im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 30. Oktober 2024 elektronisch über das Antragsportal easy-online und postalisch beim Projektträger (TÜV Rheinland Consulting GmbH) einzureichen.
Die Antragsunterlagen werden bereitgestellt unter folgender Internetadresse: www.namkue.de. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Förderprogramm.

Bei Fragen kann der beauftragte Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH über namkue@de.tuv.com oder telefonisch unter 030 / 756874 201 kontaktiert werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Küstenschiffen (NaMKü) vom 22.April.2024

Sechster Aufruf zur Antragseinreichung gemäß Nummer 7 der Förderrichtlinie „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ (NaMKü) des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 22. April 2024