![Schüttgutschiff in internationaler Fahrt in türkischen Gewässern Schüttgutschiff in internationaler Fahrt in türkischen Gewässern](/SharedDocs/DE/Bilder/WS/seeschiff-schuettgut.jpg?__blob=normal)
Quelle: Reederei Oldendorff
Die Beförderung von Schüttladungen mit Seeschiffen muss nach dem völkerrechtlich verbindlichen IMSBC-Code erfolgen. Der Code wird bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation verhandelt, gepflegt und alle 2 Jahre fortgeschrieben. Die nationale Umsetzung erfolgt in Deutschland durch die GGVSee für den Gefahrgutteil und durch das Schiffssicherheitsgesetz für den Teil des IMSBC-Codes, der kein Gefahrgut regelt.