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Quelle: BMDV

Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,

Sie möchten die Zulassung zur Prüfung zum amtlich anerkannten UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) beantragen.

Gemäß § 14 Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) erfolgt dies durch zwei vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Wahrnehmung der Aufgabe beliehene Verbände.

Durch >>Klick>> auf einen der untenstehenden Links gelangen Sie zur Antragstellung bei dem von Ihnen ausgewählten Verband.

Logo Deutscher Motoryachtverband e.V.
Logo Deutscher Segler-Verband e.V.
Deutscher Motoryachtverband e.V.Deutscher Segler-Verband e.V.
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