
BMDV
Quelle: BMDV
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
Sie möchten die Umschreibung für ein beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC) beantragen.
Gemäß § 13 Abs. 4a Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) erfolgt dies durch den vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Wahrnehmung der Aufgabe beliehenen Verband.
Durch >>Klick>> auf den untenstehenden Link gelangen Sie zur entsprechenden Antragstellung.
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Deutscher Segler-Verband e.V. |
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