
BMDV
Quelle: BMDV
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
Sie möchten die Ausstellung einer Ersatzausfertigung für ein allgemein gültiges Funkbetriebszeugnis (LRC) beantragen.
Gemäß § 13 Abs. 4a Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) erfolgt dies durch zwei vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Wahrnehmung der Aufgabe beliehene Verbände.
Durch >>Klick>> auf einen der untenstehenden Links gelangen Sie zur Antragstellung bei dem von Ihnen ausgewählten Verband.
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Deutscher Motoryachtverband e.V. | Deutscher Segler-Verband e.V. |
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