
Quelle: BMDV
Mit einer neuen Verordnung sollen künftig die Erstzulassung, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online durchgeführt werden können. Zudem soll für bestimmte Vorgänge eine vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung eingeführt werden und bei der Umschreibung das sofortige Losfahren ermöglicht werden.
Quelle: BMDV
Abmeldung und Wiederzulassung in bestimmten Fällen können bereits heute digital durchgeführt werden.