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Schaubild zum Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030

Quelle: BMDV

Grundsätzlich zum Thema Verkehrssicherheit:

Ob zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad oder mit dem Auto – eine mobile Gesellschaft braucht einen sicheren Straßenverkehr. Im Jahr 2021 verzeichnete Deutschland den niedrigsten Stand an Verkehrstoten seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren.

Die Bundesregierung hat der Verkehrssicherheitsarbeit nun neuen Schwung gegeben, um der „Vision Zero“ einen weiteren Schritt näher zu kommen – null Tote im Straßenverkehr. Bis 2030 soll die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent sinken, zugleich sollen weniger Menschen bei Unfällen schwer verletzt werden.

Im Mai 2021 haben Bund, Länder und Gemeinden daher den „Pakt für Verkehrssicherheit“ ins Leben gerufen. Mehr dazu hier: www.paktfuerverkehrssicherheit.de

Welche Kernaussagen enthält das Programm?

Die Verkehrssicherheit hat für das BMDV oberste Priorität. Seit dem Jahr 1973 legt das Ministerium etwa alle zehn Jahre seine geplanten Maßnahmen und Vorhaben in einem Programm fest. Erstmals sind nun auch Maßnahmen anderer Bundesministerien mit in die Gestaltung eingeflossen – zum Beispiel im Bereich des autonomen Fahrens oder der Fahrausbildung. Das Verkehrssicherheitsprogramm ist somit der Beitrag des Bundes zur Umsetzung des „Pakt für Verkehrssicherheit“.

Im Vergleich zu früheren Programmen ist das aktuelle Verkehrssicherheitsprogramm kein starrer Plan mehr, sondern ein lebendiger und lernender Prozess, der regelmäßig überprüft und angepasst werden soll. Mit diesem breiten Ansatz will der Bund Länder und kommunale Spitzenverbände, aber auch die Fachöffentlichkeit bei Verbänden, Institutionen und Unternehmen noch stärker als zuvor einbinden.

Insbesondere in den folgenden Bereichen will der Bund in die neue Dekade starten:

  • Potentiale des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aktiv nutzen: Gemäß der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik sind über 90 Prozent der Unfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Indem Fahrzeuge untereinander oder mit der Infrastruktur kommunizieren, werden gefährliche Situationen frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden.
  • Fahrerassistenzsysteme: Hier wird der Bund die weitere Marktdurchdringung verschiedener Fahrerassistenzsysteme in den Fahrzeugflotten von Pkw, Motorrad, Lkw und Bussen unterstützen und deren Akzeptanz in der Bevölkerung sowie den effizienten Einsatz der Systeme erhöhen.
  • Verbesserung der Straßeninfrastruktur: Ein wichtiger Aspekt ist hierbei der Wissenstransfer über wirksame Maßnahmen vor Ort. Hier will der Bund innovative Werkzeuge bereitstellen. Dies umfasst z. B. die Entwicklung eines elektronischen „Verkehrsschautools“ für die Bestandsüberprüfung der Verkehrszeichen.
  • Verkehrssicherheit im Rahmen der Radverkehrsoffensive: Der Entflechtung der Verkehre kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Der Bund will daher u.a. den Bau von sicheren Radwegen weiter vorantreiben.
  • Weiterentwicklung der Unfallerhebung und Verbesserung der Datenlage: Mit mehr Wissen über die konkreten Unfallursachen können passgenaue Maßnahmen entwickelt werden. So verunglücken aktuell viele Radfahrer bei sogenannten „Alleinunfällen“, d. h. ohne Einwirkung anderer Verkehrsteilnehmer. Diese Radunfälle werden von der Polizei oftmals nicht erfasst.
  • Verkehrssicherheitsprogramm – lernend und lebendig: Der Bund will seine Verkehrssicherheitsarbeit alle zwei Jahre noch intensiver hinterfragen. Dazu ist der bisher schon alle zwei Jahre vorgelegte Unfallverhütungsbericht um ein umfassendes Monitoring erweitert worden. Hierfür arbeitet der Bund an der Implementierung von Verkehrssicherheitsindikatoren, welche zusätzlich zu den etablierten Unfall- und Unfallopferzahlen eine Änderung des Sicherheitsniveaus im Verkehrssystem messbar machen. Die Indikatoren und das zugrundeliegende Konzept sind im Unfallverhütungsbericht dargestellt.

Was tut das BMDV schon heute für mehr Verkehrssicherheit?

Das BMDV hat schon heute zahlreiche Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit in unseren Städten umgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Aktuell wird die StVO erneut angepasst: Eine StVO-Novelle, die den Ländern und den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume eröffnet, um Geschwindigkeitsbegrenzungen an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen anzuordnen und das Abschaltverbot von Notbremsassistenzsystemen für Kfz über 3,5 Tonnen ab 30 km/h einführt. Mehr dazu hier.
  • Seit 2019 sind im Rahmen der „Aktion Abbiegeassistent“ mit mehr als 240 Sicherheitspartnern, darunter alle großen Lebensmittelketten, Anschaffungen von mehr als 33.500 Abbiegeassistenzsystemen gefördert worden. Weitere Unternehmen, Kommunen und Organisationen haben bereits ihr Interesse an Sicherheitspartnerschaften bekundet. Die Aktion wird stetig ausgeweitet. Mehr Infos.
  • Das BMDV investiert Rekordmittel für attraktiven und sicheren Radverkehr. Mit den Haushalten 2022/2023 und der aktuellen Finanzplanung werden in dieser Legislaturperiode bislang rund 2,88 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt; das ist eine enorme Erhöhung der Mittel für den Radverkehr. Die Förderprogramme für den Radverkehr sind damit längerfristig bis zunächst 2028 gesichert. Nähere Infos hier.
  • Das BMDV stellt jährlich 15,4 Millionen Euro für die Prävention von Verkehrsunfällen zur Verfügung. Mehr Informationen zu den einzelnen Verkehrssicherheitsprojekten und -kampagnen gibt es hier.

Wie geht es weiter?

Gemäß dem Leitbild „Sichere Mobilität, alle machen mit“ gilt es, die Verkehrssicherheitsarbeit mit vereinten Kräften auf ein neues Level zu heben. Der Pakt für Verkehrssicherheit bildet das gemeinsame Dach, unter dem nicht nur die Akteure Ihre Maßnahmen fassen sollen, sondern auch ein Dach, unter dem weitere Aktivitäten, Plattformen oder Foren laufen sollen.

Die 2018 ins Leben gerufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Verkehrssicherheit“ wird weitergeführt.

Der direkte Austausch mit den Akteuren wird fortgesetzt, auch um Anregungen aufzunehmen, wo die Verkehrssicherheitsarbeit weiter optimiert werden kann. Der „Pakt für Verkehrssicherheit“ soll das Dach des gemeinsamen Wirkens sein und den Austausch der einzelnen Akteure untereinander ermöglichen.