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Straßenverkehr

Quelle: unsplash

Informationen zum Straßenverkehr (Stand: 07.01.2023)

  • Eine pandemiebedingte generelle Aussetzung des Fahrverbotes für Waren aller Art ist in den Bundesländern seit dem 01.07.2021 nicht mehr vorgesehen.
    Um bundesweit eine durchgehende Belieferung der Impfzentren und anderer Stellen zu gewährleisten, hat das Ministerium die Länder gebeten, allgemeine Ausnahmen für den Transport von Corona-Impfstoffen und den damit unmittelbar in Verbindung stehenden Materialien in Bezug auf das Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot zu erlassen.
    Die Ausnahme gilt ausschließlich für den Transport von Impfstoffen.
    Eine Übersicht über die in den Bundesländern jeweils geltenden Regelungen finden Sie hier.

Das BMDV hatte mit den Ländern im Frühjahr 2020 eine Verlängerung zur Nutzung ausländischer Führerscheine in Deutschland auf 12 Monate, längstens bis zum 1. April 2021, vereinbart. Eine bundeseinheitliche Verlängerung der Frist über den 1. April 2021 hinaus erfolgt aufgrund der länderspezifischen Entwicklungen der Pandemie nicht. Die Länder haben eigene Regelungen getroffen. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Die vom BMDV erarbeitete Regelung zur Unterstützung von öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, die Beförderungsleistungen im öffentlichen Personenverkehr bzw. im Schienenpersonennahverkehr erbringen, ist von der EU-Kommission am 07.08.2020 für beihilferechtskonform erklärt worden. Die „Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr“ sieht vor, dass sowohl Beihilfen für durch die Corona-Pandemie entstandene Einnahmeverluste gewährt als auch Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und Fahrzeugumbauten ausgeglichen werden können. Eine Antragstellung war bis zum 30. September 2020 möglich.

  • Für Beratung und Informationen zu Transporten im Kombinierten Verkehr können Sie sich an die Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr e. V. wenden unter +49 30 2061376-0 oder http://www.sgkv.de/.

    Für Mobile Maschinen und Traktoren werden mit den Verordnungen (EU) 2020/1040 und 2020/1564 Terminaufschübe für Emissionsgrenzwerte vorgesehen. Die Verordnung (EU) 2020/1040 und die Verordnung (EU) 2020/1564 im Wortlaut.