Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Schild einer europäischen Maut-Station

Quelle: Adobe Stock / FM2

Die Richtlinie 1999/62/EG (Wegekosten- oder Eurovignetten-Richtlinie) ist die europarechtliche Grundlage für die Erhebung von Straßennutzungsgebühren. Eine Revision der Richtlinie wurde bereits seit 2017 diskutiert.

Am 09. November 2021 hat der Rat seinen Standpunkt verabschiedet. Das Europäische Parlament hat diesen Standpunkt am 17. Februar 2022 gebilligt. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist die Änderungsrichtlinie (EU) 2022/362 am 24. März 2022 in Kraft getreten.

Wesentlicher Inhalt der Änderungsrichtlinie:

  • Spätestens bis zum 25. März 2027 müssen in den Mitgliedstaaten, in denen bereits Gebührensysteme für Lkw vorhanden sind, Gebühren für alle Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen erhoben werden.
  • Egal für welches System sich die einzelnen Mitgliedsstaaten entscheiden, ob strecken- oder zeitbezogen, die Abgabensätze müssen ab dem 25. März 2024 mit Blick auf den Klimaschutz europaweit nach der CO2-Emissionsklasse der Fahrzeuge differenziert werden. Dies kann auf drei Arten geschehen:

    • Über die Spreizung der Infrastrukturgebühren: Dabei haben die einzelnen Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum innerhalb der einzelnen CO2-Emissionsklassen (Bsp.: bei emissionsfreien Fahrzeugen zwischen 50 und 75 Prozent Ermäßigung, bei emissionsarmen Fahrzeugen zwischen 30 und 50 Prozent Ermäßigung, usw.). CO2-freie schwere Nutzfahrzeuge können bis Ende 2025 komplett befreit werden. Danach kann eine Vergünstigung um bis zu 75 Prozent der Infrastrukturgebühr erfolgen, die Fahrzeuge mit der schlechtesten CO2-Emissionsklasse zahlen.
    • Über die externen Kosten: CO2-Emissionen werden als Gebühr für externe Kosten auf die Infrastrukturgebühren aufgeschlagen und hier nach den CO2-Emissionsklassen differenziert.
    • Beides zusammen: also eine CO2-Differenzierung sowohl bei der Infrastrukturgebühr als auch bei den Gebühren für externe Kosten.

Die neue Eurovignetten-Richtlinie bietet den Mitgliedstaaten innerhalb eines europäischen Rahmens einen einheitlichen Korb möglicher Instrumente, die für passgenaue Gebührenlösungen der Mitgliedstaaten zur Infrastrukturfinanzierung und zum besseren Klimaschutz genutzt werden können