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Auspuffmessung eines Autos

Quelle: AdobeStock/Damian Gretka

Die Aufgabe der Marktüberwachung ist es, sicher zu stellen, dass auf dem Markt befindliche Produkte mit den einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union übereinstimmen und keine Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder andere im öffentlichen Interesse stehenden Belange darstellen. Unterteilt wird die Marktüberwachung in die Bereiche Produktsicherheit, Konformitäts- und Feldüberwachung sowie Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen.

Im Bereich von zwei-, drei- und vierrädrigen Kraftfahrzeugen (Kfz), Kfz-Anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten hat die Marktüberwachung in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Dies wurde auch auf europäischer Ebene bei der Überarbeitung der Verordnung (EU) 2018/858 zur Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kfz und Kfz-Anhängern berücksichtigt. Neben der Anpassung der Typgenehmigungsvorschriften wurde ein besonderes Augenmerk auf die Ausweitung und Verschärfung der Marktüberwachung gelegt. Alle Mitgliedstaaten werden zu einer wirksamen Marktüberwachung von Kfz und deren Anhängern verpflichtet. Seit dem 1. September 2020 gilt die Verordnung (EU) 2018/858 über die Typgenehmigung und Marktüberwachung von Kfz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar.

Für die nationale Umsetzung der Marktüberwachung in diesem Bereich ist in Deutschland das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zuständig. Unter Weiterführende Informationen finden Sie umfangreiche Informationen zu den Bereichen der Marktüberwachung beim KBA.

Um die Aufgabe der Marktüberwachung vollumfänglich durchführen zu können, wurde am 1. Januar 2017 die Abteilung Marktüberwachung beim KBA gegründet. Als Reaktion auf die Probleme im Zusammenhang mit der Abgasthematik durch den VW-Abgasskandal hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Aufbau eigener staatlicher Prüfstände beim KBA veranlasst. In der Vergangenheit hatte das KBA für die Durchführung technischer Abgas-Kontrollen ausschließlich Technische Prüfdienste beauftragt. Zur wirksamen Umsetzung der Marktüberwachungstätigkeiten ist es jedoch erforderlich, auch auf eigene Messtechnik zurückgreifen zu können. Hierfür wurden vier eigene Prüfgeräte zur mobilen Emissionsmessung (PEMS) beschafft, die sich bereits im Einsatz befinden. Zudem wurde ein eigenes Prüflabor eingerichtet. Kernstück des Prüflabors sind zwei moderne Rollenprüfstände für Abgasmessungen.

Zudem steht dem KBA auf der Landebahn des ehemaligen Bundeswehr-Flughafens in der Gemeinde Leck in Schleswig-Holstein ein Testgelände für eigene Prüffahrten zur Verfügung. Damit eröffnen sich neue und weitere Möglichkeiten zur Durchführung von eigenen Prüfungen durch das KBA zu Sicherheits- und Umweltaspekten.

In dem Prüflabor und auf der Teststrecke führt das KBA künftig die Marktüberwachungsaktivitäten und weitergehende Prüfungen durch. Das KBA führt auch fortlaufend Untersuchungen vor Ort durch, z. B. werden Fahrzeuge und Fahrzeugteile direkt beim Hersteller oder Händler aber auch auf Messen (z.B. Tuningmessen) auf die Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften überprüft. Unangemeldet kontrolliert werden dabei auch Fahrzeuge direkt aus der Produktion oder Fahrzeuge von Leihwagenfirmen.