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Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Quelle: Fotolia / momius

Informationen zum Projekt

Als Innovator des deutschen E-Governments digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.

Seit dem 01. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Mit Inkrafttreten der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wurde die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen ermöglicht (Stufe 3) – für ausgewählte Fälle auch vollautomatisiert. Im nächsten Schritt (Stufe 4) ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren.

Hinweis zur praktischen Umsetzung:

Die Umsetzung der i-Kfz-Anwendungen liegt – wie bei allen zulassungsrechtlichen Aufgaben – bei den Bundesländern und dort bei den Kommunalverwaltungen. Zum Stand der Einführung von i-Kfz können sich Bürger/innen über das Internetangebot der für ihren Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde informieren.

Die Entwicklung der internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolgt stufenweise:

  • Stufe 1: Seit dem 01. Januar 2015 können in Deutschland über die von den Kommunen und Ländern bereitgestellten Online-Portale internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gestellt werden. Grundlage hierfür war die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
  • Stufe 2: Seit dem 01. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden. Mit der Einführung dieses Verfahrens wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen. Insbesondere wurde erstmalig deutschlandweit die Erfassung, Speicherung und Überprüfung von HU- und SP-Daten im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) im Kraftfahrt-Bundesamt in Echtzeit ermöglicht.
  • Zum 01. Januar 2018 trat eine Verordnung in Kraft, mit der eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) eingeführt wurde. Auf die ZB II wurde – analog zur ZB I – ein verdeckter Sicherheitscode aufgebracht. Die Ausgabe der neuen ZB II erfolgte zur Vorbereitung der Nutzung in Stufe 3.

Stufe 3: Seit dem 01. Oktober 2019 wurde die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist erstmals für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung möglich. Bei der Umschreibung besteht für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Außerdem steht der fahrzeugindividuelle Datensatz aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung digital zur Verfügung. Die Fahrzeughersteller sind national zur digitalen Übermittlung der Datensätze an eine zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtet, sodass die Daten für die Prüfung von technischen Fahrzeugeigenschaften, insbesondere im internetbasierten Zulassungsverfahren zur Verfügung stehen.

Welchen Nutzen bringt i-Kfz Bürgerinnen und Bürgern?

Grafik: Vorteile der internetbasierten Fahrzeugzulassung

Quelle: BMDV

Und so funktioniert die vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Ein nach dem 01. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  2. Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  4. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  5. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
  7. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
  8. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  9. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  10. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  11. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  12. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

So geht: Kfz Online abmelden mit i-Kfz

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

Und so funktioniert die Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  7. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

    • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

Und so funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  5. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  6. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
  7. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

So geht: Kfz Online umschreiben mit i-Kfz

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I & II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

    • Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
    • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
  10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
  11. Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

Und so funktioniert die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:

  1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)

So funktioniert’s:

  1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
  7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
  9. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Zulassungsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen

Definition

Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode

Quelle: Deutschland-Online

Muster der ab dem 01.01.2015 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I - ehemals Fahrzeugschein)
Freigelegter Sicherheitscode

Quelle: i-Kfz




Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes der ZB I







Freigelegter Sicherheitscode der ZB I
(Dokument ungültig)

Siegelplakette mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode

Quelle: Deutschland-Online

Stempelplakette mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode
Freigelegter Sicherheitscode

Quelle: Deutschland-Online

Freigelegter Sicherheitscode der Stempelplakette
Zulassungsbescheinigung Teil II Fahrzeugbrief mit Sicherheitscode

Quelle: i-Kfz

Muster der ab dem 01.01.2018 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II – ehemals Fahrzeugbrief)
Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes

Quelle: i-Kfz

Unbeschädigte Abdeckung des Sicherheitscodes der ZB II
Freigelegter Sicherheitscode (Dokument ungültig)

Quelle: i-Kfz

Freigelegter Sicherheitscode der ZB II (Dokument ungültig)
Manipulierter Sicherheitscode (Dokument ungültig)

Quelle: i-Kfz

Beschädigter Sicherheitscode der ZB II (Dokument ungültig)

Anbringen der Stempelplakette