Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte
Innenansicht eines Pkw während einer Fahrerlaubnisprüfung

Quelle: TÜV / DEKRA arge tp 21

Bewerberinnen und Bewerber um eine Fahrerlaubnis haben in der Regel ihre Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung nachzuweisen.

Zuständig für die Abnahme der Prüfung sind Sachverständige und Prüfer bei den Technischen Prüfstellen von TÜV und Dekra. Diese erhalten hierfür von den Fahrerlaubnisbehörden einen entsprechenden Auftrag zusammen mit den notwendigen Daten der Bewerberinnen und Bewerber.

Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

In der theoretischen Prüfung haben Bewerberinnen und Bewerber nachzuweisen, dass sie

  1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise haben,
  2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut sind und
  3. grundlegende mechanische und technische Zusammenhänge, die für die Straßenverkehrssicherheit von Bedeutung sind, kennen.

Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung erfolgt anhand von Fragen, die in unterschiedlicher Form und mit Hilfe unterschiedlicher Medien gestellt werden können. Hierfür haben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, die zuständigen obersten Landesbehörden und die Technischen Prüfstellen unter Beteiligung der Fahrlehrerschaft und Testpsychologen einen Fragenkatalog erstellt, der kontinuierlich weiterentwickelt wird.

TÜV | DEKRA arge tp 21: Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland

Die englische Version finden Sie unter WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN.

Die praktische Fahrerlaubnisprüfung

In der praktischen Prüfung haben Bewerberinnen und Bewerber nachzuweisen, dass sie über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügen sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig sind.

Die praktische Fahrerlaubnisprüfung erfolgt seit dem 01.01.2021 anhand eines Fahraufgabekataloges, der von Prüfern, Fahrlehrern und Testpsychologen nach wissenschaftlichen Standards erarbeitet wurde. Wie auch der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung wird er kontinuierlich weiterentwickelt.

Der Bewerber erhält nach beendeter Prüfung (egal ob bestanden oder nicht) ein „Prüfungsprotokoll“, in dem seine „Stärken und Schwächen“ nachvollziehbar aufgeführt sind.

TÜV | DEKRA arge tp 21: Die praktische Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland

Die englische Version finden Sie unter WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN.