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Foto einer Abgasmessung

Quelle: BASt

Die Periodisch Technische Überwachung stellt Teil eines umfassenden Systems dar, mit dem dafür gesorgt wird, dass Fahrzeuge während ihres Betriebs durch den Fahrzeughalter in einem (verkehrs-)sicheren und umweltfreundlichen Zustand gehalten werden. Die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems („Abgasuntersuchung“ – AU) ist Bestandteil der Periodisch-Technischen Überwachung von in Betrieb befindlichen Kraftfahrzeugen und wird in Deutschland durch die Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO geregelt. Sämtliche europäische Anforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie 2014/45/EU wurden ebenfalls in nationales Recht umgesetzt.

Aufgrund des technologischen Fortschritts bei modernen Kraftfahrzeugen müssen sämtliche Prüfverfahren, die im Zuge der Abgasuntersuchung angewendet werden, kontinuierlich überprüft und ggf. weiterentwickelt werden.

Vor diesem Hintergrund wird zum 01.07.2023 die sogenannte Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) im Rahmen der Abgasuntersuchung für Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor ab der Emissionsklasse „Euro 6/VI“ verpflichtend eingeführt. Die PN-Messung stellt eine Weiterentwicklung der Abgasuntersuchung für die vorgenannten Fahrzeuge dar und ersetzt für diese Fahrzeuge die bisher durchgeführte Messung der Rauchgastrübung. Bei der PN-Messung handelt es sich um ein innovatives Messverfahren zur Beurteilung des Abgasverhaltens von Fahrzeugen mit geringen Rohemissionen. Die Qualität der Abgasuntersuchung wird dadurch weiter erhöht. Konkret wird die Erkennbarkeit von Mängeln verbessert und es wird sichergestellt, dass sich das Abgasverhalten aufgrund von Manipulation, Verschleiß, unterlassener Wartung oder nicht fachmännisch ausgeführten Reparaturen nicht verschlechtert.