Alle aktuellen Inhalte Alle aktuellen Inhalte

Zu dem Projekt RSW Freiburg – Waldkirch/Emmendingen

Das BMDV fördert mit rund 570.000 Euro die Planung des 5,3-Kilometer langen Radschnell-wegs durch das Stadtgebiet Freiburg. Die geplante Verbindung soll von der Kronenbrücke durch die Innenstadt Freiburgs nach Norden entlang der Bahntrasse bis zur Stadtgrenze führen. Für den Radschnellweg wird aktuell mit rund 8.600 Radfahrenden pro Tag gerechnet.

Der Streckenabschnitt ist Teil der 20-Kilometer langen Y-förmigen-Radschnellwegeverbindung von Freiburg bis Waldkirch und Emmendingen. Das BMDV fördert die Planung der Trasse mit rund 1,1 Mio. Euro.

Allgemein zu Radschnellwegen

Radschnellwege sind:

  • in der Regel über 10 Kilometer lang;
  • haben prognostiziert mindestens 2000 Fahrradfahrten täglich;
  • sind in der Regel 3 Meter (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) breit;
  • sind von anderen Verkehrsmitteln getrennt;
  • haben sichere und komfortable Kreuzungspunkte;
  • haben eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung;
  • werden dauerhaft und verkehrssicher betrieben und unterhalten – einschließlich Winterdienst.

Damit sind Radschnellwege besonders für urbane Räume und Metropolregionen interessant. Sie eignen sich für Pendlerverkehre, helfen dabei, Staus zu vermeiden und den Verkehr insgesamt zu verflüssigen. Sie reduzieren Lärmbelastung und Schadstoffemissionen und leisten damit einen Beitrag zum Klimaschutz.

Zur Förderung:

Das BMDV stellt seit 2017 jährlich 25 Millionen Euro für Radschnellwege bereit. Im Zuge des beschlossenen Klimapaketes ist vorgesehen, diese Förderung ab dem Jahr 2021 bis 2023 auf 50 Mio. Euro zu verdoppeln. Der Bund beteiligt sich mit durchschnittlich 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau. Gefördert werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung. Interessierte Gemeinden bzw. Gemeindeverbände können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung.

Weitere Radschnellwege, die bereits eine Förderung des BMDV erhalten haben, sind:

  • Heidelberg – Mannheim
  • Heilbronn – Bad Wimpfen
  • Schorndorf – Fellbach
  • Freiburg – Waldkirch/Emmendingen
  • „Wiesental“ von Lörrach bis Schopfheim
  • Ludwigsburg – Waiblingen
  • “Neckartal” von Esslingen über Plochingen bis Reichenbach
  • Friedrichshafen – Baindt
  • Karlsruhe – Ettlingen
  • Karlsruhe – Rastatt
  • Tübingen – Rottenburg am Neckar
  • Radschnellwegbrücke bei Böblingen
  • Aachen – Herzogenrath
  • „Ruhr“ Streckenabschnitt Bochum
  • „Ruhr“ Streckenabschnitt Gelsenkirchen
  • Achim – Bremen
  • Braunschweig – Wolfenbüttel und Salzgitter-Thiede
  • Berlin Königsweg – Kronprinzessinnenweg
  • Darmstadt – Frankfurt, Streckenabschnitt Darmstadt – Wixhausen, Streckenabschnitt Aumühlenweg – B3, Streckenabschnitt Egelsbach – Langen
  • Garching/Unterschleißheim – München
  • Rostock, zwischen Warnemünde und Lichtenhagen

Möglich wurde diese Förderung durch eine Änderung des Bundesfernstraßengesetzes.

Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvereinbarung unter nachfolgendem Link: www.bmdv.bund.de/Radschnellwege.