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Grafik mit den Text: Nationaler Radverkehrsplan 3.0

Quelle: BMDV

Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP 3.0) ist die Strategie der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland.
Die neue Richtlinie zur „Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des NRVP 3.0“ wurde am 6. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gefördert werden Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und die Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen. Ein Förderaufruf wurde im I. Quartal des Jahres 2023 veröffentlicht.

Der Nationale Radverkehrsplan – NRVP 3.0 – wurde am 21.04.2021 vom Bundeskabinett beschlossen und im Anschluss auf dem Nationalen Radverkehrskongress am 27. und 28. April 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Weitere Informationen zum Entstehungsprozess finden Sie hier.

Der Radverkehr stellt einen wichtigen und wachsenden Anteil am Verkehrsaufkommen in Deutschland dar. Darüber hinaus liefert er mit seinen positiven Effekten auf die Umwelt, das Klima, die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden sowie die Gesundheit der Menschen Beiträge zu vielen aktuellen und zukünftigen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund misst die Bundesregierung der Förderung des Radverkehrs als Teil eines modernen Verkehrssystems in Städten und ländlichen Räumen einen hohen Stellenwert bei.

Die Förderung des Radverkehrs kommt allen Menschen zugute, auch denjenigen, die überwiegend das Auto nutzen oder zu Fuß gehen. Denn der Radverkehr ist als umweltfreundlicher Verkehr weder mit Lärm noch mit schädlichen Emissionen verbunden. Sein Flächenbedarf ist gering. Zusammen mit dem ÖPNV und dem Fußverkehr bietet er die Möglichkeit, insbesondere die Innenstädte vom Kraftfahrzeugverkehr und damit vom Stau sowie von Schadstoffen und Lärm zu entlasten. Nicht zuletzt aus diesem Grund werden Städte, Gemeinden und Regionen mit hohen Radverkehrsanteilen meistens als besonders lebendig und lebenswert bewertet. Zudem ist der Radverkehr ein Wirtschaftsfaktor, der immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Durch deutlich mehr und längere Wege sollen sich die mit dem Rad gefahrenen Kilometer bis 2030 verdoppeln.

Die Anzahl der Wege nimmt von rund 120 im Jahr 2017 auf 180 Wege je Person und Jahr zu.

Die durchschnittliche Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege erhöht sich von 3,7 Kilometer auf 6 Kilometer.

Um die Nutzung des Fahrrades insgesamt steigern zu können, sind viele Einzelmaßnahmen aller Verantwortlichen in Bund, Ländern, Landkreisen und Kommunen erforderlich. Damit in Zukunft noch mehr Menschen in Deutschland das Fahrrad nutzen, müssen daher alle an einem Strang ziehen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen Umstieg bzw. Wechsel auf das Fahrrad ist eine gute Radverkehrsinfrastruktur, die die Nutzung des Fahrrades komfortabel und sicher macht.

Mehrere Fahrradfahrer

Quelle: Fotolia / zozzzzo

Die Förderung des Radverkehrs ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Der Bund hat mit dem NRVP eine aktive Rolle als Moderator, Koordinator und Impulsgeber für eine bundesweite Radverkehrsförderung übernommen. Außerdem finanziert der Bund den Bau von Radwegen entlang von Bundesstraßen. Im Rahmen der föderalen Aufgabenteilung sind aber in erster Linie Länder und Kommunen verantwortlich für die Radwegeinfrastruktur und für die Radverkehrsförderung vor Ort. Deshalb richtet sich der NRVP als Plan des Bundes mit seinen Empfehlungen gerade auch an Länder und Kommunen.