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Mehrere Fahrräder fahren auf einem gekennzeichneten Radweg

Quelle: Adobe Stock / Mikael Damkier

Seit Ende Januar 2021 können Länder und Gemeinden erstmals Bundesmittel vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für ihre Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort einsetzen. Das BMDV hat dafür das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt. Ursprünglich standen zunächst bis zum Jahr 2023 rund 657 Millionen Euro aus dem Klimaschutzprogramm 2030 zur Verfügung. Mit dem Haushalt 2022 sind die Mittel für das Programm deutlich aufgestockt worden u. a. einmalig in Höhe von 301,5 Mio. € aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022. Mit den ebenfalls im Haushalt 2022 enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023/2024 wurde auch ein erster wichtiger Schritt in Richtung Verstetigung des Sonderprogramms beschlossen. Insgesamt stehen nun rund 1,04 Mrd. Euro für den Zeitraum bis 2024 bereit.

Grafik: RadRevolution – Sonderprogramm Stadt und Land

Quelle: BMDV

Mit diesem Sonderprogramm soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum. Damit setzt das BMDV eine weitere Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um.

Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Wie eine attraktive und sichere Radverkehrsinfrastruktur in unserem Land aussehen kann, zeigt das BMDV mit dem Leitfaden “Einladende Radverkehrsnetze”.

Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr
  • sowie im Rahmen der Aufstockung aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 auch die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radverkehrsinfrastrukturen duch die Beseitigung von Unfallschwerpunkten.

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) (ehemals Bundesamt für Güterverkehr (BAG)) innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projektlisten erhebt. Tut es das nicht, gelten sie als genehmigt. Die Länder achten auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.