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Der Radverkehr leistet als klimaschonende Mobilitätsform einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Dafür stellt das BMDV in verschiedenen Programmen Mittel für die Förderung und Finanzierung zur Verfügung. Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Radverkehrsförderung wurden deutlich verbessert und vor allem längerfristig gesichert. Die investiven Programme konnten mittelfristig verstetigt werden („Modellvorhaben des Radverkehrs“ sowie „Radnetz Deutschland“ bis 2029, „Sonderprogramm Stadt und Land“ bis 2030).
Förder- und Finanzhilfeprogramme: | Haushaltsmittel 2025* Angaben in T € | |
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Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs | 20.250 | |
Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ | 18.310 | |
Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen | 15.000 | |
Zuschüsse für nicht- investive Modellprojekte ¹) | 9.618 | |
Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegesystemen | 2.500 | |
Förderung von Radwegen über oder unter Eisenbahnstrecken nach § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) | 7.500 | |
Finanzhilfen des Bundes an die Länder: | ||
Finanzhilfen an die Länder für das „Sonderprogramm Stadt und Land“ | 180.000 | |
Finanzhilfen für Radschnellwege ¹) | 22.132 | |
Finanzierungsmöglichkeiten Bund: | ||
Radwegebau an Bundesstraßen ²) | 120.000 | |
Radverkehrstauglicher Ausbau Betriebswege an Bundeswasserstraßen | 10.000 | |
Gesamt | 405.310 |
* vorläufiger Haushalt 2025 (Stand: RegE Aug. 2024)
¹) siehe WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
²) Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes werden nicht gefördert, sondern zu 100 % vom Bund finanziert.