
Quelle: BMDV
Die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen durch das BMDV ist über ein Förderprogramm möglich:
Antragsteller können über die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen eine Förderung für die Anschaffung von Abbiegeassistenten beantragen. Dieses im Rahmen der „Aktion Abbiegeassistent“ gestartete Förderprogramm unterstützt die Aus- und Nachrüstung mit Abbiegeassistenten seit 2019 finanziell.
Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.
Das „Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme“ ist ein großer Erfolg: Von 2019 bis 2024 wurde die Anschaffung von mehr als 38.000 Abbiegeassistenzsystemen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 57 Mio. Euro bewilligt.
Förderrichtlinie, Informationen zur Antragstellung sowie Fragen und Antworten zu dem Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).
Zudem müssen bei der Förderung über die beiden Förderrichtlinien im nationalen Flottenerneuerungsprogramm Abbiegeassistenten verpflichtend eingebaut werden.
Beachten Sie bitte auch die Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer.