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Quelle: BMDV

Die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen durch das BMDV ist über zwei Förderprogramme möglich:

Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten über die Richtlinie „De-minimis“ in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden rund 6.400 Abbiegeassistenzsysteme gefördert. Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ gibt es mehr als 80 verschiedene Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Umwelt für Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs. Das Budget für alle Maßnahmen des „De-minimis“-Programms zusammen beträgt im Jahr 2024 insgesamt 261,9 Mio. Euro. Antragsstart für die Förderperiode 2024 war am 05.02.2024.

Alle anderen Antragsteller können über die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen eine Förderung für die Anschaffung von Abbiegeassistenten beantragen. Dieses im Rahmen der „Aktion Abbiegeassistent“ gestartete Förderprogramm unterstützt die Aus- und Nachrüstung mit Abbiegeassistenten seit 2019 finanziell.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.

Das „Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme“ ist ein großer Erfolg: Von 2019 bis 2023 wurde die Anschaffung von mehr als 36.000 Abbiegeassistenzsystemen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 54 Mio. Euro bewilligt.

Förderrichtlinie, Informationen zur Antragstellung sowie Fragen und Antworten zu den Förderprogrammen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).

Zudem müssen bei der Förderung über die beiden Förderrichtlinien im nationalen Flottenerneuerungprogramm Abbiegeassistenten verpflichtend eingebaut werden.

Beachten Sie bitte auch die Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer.