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Quelle: BMDV

Fußgänger und Radfahrer werden täglich im Straßenverkehr von abbiegenden Lkw und Bussen gefährdet. Häufig kommt es dabei zu schrecklichen Unfällen mit teils tödlichen Folgen. Viele dieser Unfälle könnten durch sog. Abbiegeassistenten vermieden werden. Abbiegeassistenten sind verfügbare technische Lösungen, die im Straßenverkehr Leben retten können: Sie unterstützen und entlasten Lkw- und Busfahrer/-innen in kritischen Verkehrssituationen z. B. mittels optischer oder akustischer Signale, wenn diese beim Abbiegen Radfahrende gefährden würden.

Eine europaweite schrittweise verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten ist erst ab Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 für neue Fahrzeuge vorgesehen. Das ist dem Ministerium nicht schnell genug. Daher setzt das BMDV mit der „Aktion Abbiegeassistent“ seit 2018 nationale Anreize für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Abbiegeassistenten.

Die Aktion Abbiegeassistent umfasst:

  1. die Vereinbarung von Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen, Kommunen und Organisationen, die sich dazu verpflichten, ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten bzw. Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen. Wer über keine eigene Flotte verfügt, kann Sicherheitspartner werden, wenn er sich dazu verpflichtet, bei Dritten, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen, auf die Verwendung von Abbiegeassistenten hinzuwirken bzw. zu bestehen,
  2. die Aufnahme offizieller Unterstützerverbände, die bei ihren Mitgliedern für die Aktion und den Einbau von Abbiegeassistenten eintreten und aktiv werben,
  3. Formulierung technischer Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme zum Erhalt einer Allgemeinen Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt,
  4. ein Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen,
  5. und die Beschaffung von Neufahrzeugen mit Abbiegeassistent sowie Nachrüstung der Fahrzeuge im eigenen nachgeordneten Bereich des BMDV.

Die offizielle Sicherheitspartnerschaft bedeutet jeweils die freiwillige Selbstverpflichtung dazu,

  1. Lkw zu beschaffen, die bereits werkseitig mit Abbiegeassistenten ausgestattet sind, und
  2. Bestandsfahrzeuge so schnell wie möglich umzurüsten, oder
  3. falls kaum oder keine eigene Fahrzeuge vorhanden sind: bei Dritten, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen, auf die Verwendung von Abbiegeassistenten hinzuwirken bzw. auf deren Einbau zu bestehen.

Partner, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Urkunde des BMDV als offizieller Sicherheitspartner und werden auf der BMDV-Website zur Aktion veröffentlicht.