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Quelle: BMDV

Fußgänger und Radfahrer werden täglich im Straßenverkehr von abbiegenden Lkw und Bussen gefährdet. Häufig kommt es dabei zu schrecklichen Unfällen mit teils tödlichen Folgen. Viele dieser Unfälle könnten durch sog. Abbiegeassistenten vermieden werden. Abbiegeassistenten sind verfügbare technische Lösungen, die im Straßenverkehr Leben retten können: Sie unterstützen und entlasten Lkw- und Busfahrer/-innen in kritischen Verkehrssituationen z. B. mittels optischer oder akustischer Signale, wenn diese beim Abbiegen Radfahrende gefährden würden.

Seit Juli 2024 müssen europaweit alle neuzugelassenen Fahrzeuge mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein. Mit der „Aktion Abbiegeassistent“ setzt das BMDV seit 2018 Anreize für eine freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenten bei Bestandsfahrzeugen.

Die Aktion Abbiegeassistent umfasst:

  1. die Vereinbarung von Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen, Kommunen und Organisationen, die sich dazu verpflichten, ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten. Wer über keine eigene Flotte verfügt, kann Sicherheitspartner werden, wenn er sich dazu verpflichtet, bei Dritten, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen, auf die Verwendung von Abbiegeassistenten hinzuwirken bzw. zu bestehen,
  2. die Aufnahme offizieller Unterstützerverbände, die bei ihren Mitgliedern für die Aktion und die Nachrüstung von Abbiegeassistenten eintreten und aktiv werben,
  3. Formulierung technischer Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme zum Erhalt einer Allgemeinen Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt,
  4. ein Förderprogramm für die Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen,
  5. und Nachrüstung der Fahrzeuge im eigenen nachgeordneten Bereich des BMDV.

Die offizielle Sicherheitspartnerschaft bedeutet jeweils die freiwillige Selbstverpflichtung dazu,

  1. Bestandsfahrzeuge so schnell wie möglich umzurüsten, oder
  2. falls kaum oder keine eigene Fahrzeuge vorhanden sind: bei Dritten, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen, auf die Verwendung von Abbiegeassistenten hinzuwirken bzw. auf deren Einbau zu bestehen.

Partner, die diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Urkunde des BMDV als offizieller Sicherheitspartner und werden auf der BMDV-Website zur Aktion veröffentlicht.