
Quelle: René Legrand
Jede Brücke und alle anderen Ingenieurbauwerke werden im Abstand von 6 Jahren einer Hauptprüfung nach DIN 1076 durch erfahrene und speziell ausgebildete Bauwerksprüfingenieure unterzogen. Hierbei werden alle Bauteile ggf. unter Zuhilfenahme von Besichtigungsgeräten geprüft. Drei Jahre danach erfolgt jeweils eine Einfache Prüfung. Bei den jährlich durchzuführenden Besichtigungen sowie den halbjährlichen Beobachtungen kontrollieren die zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien die Bauwerke im Hinblick auf augenscheinliche Schäden. Alle Ergebnisse werden für jede einzelne Brücke nach festen Vorgaben dokumentiert.
Die Aufnahme der Schäden und die daraus folgende Beurteilung des Zustandes erfolgt unter Nutzung moderner EDV-Systeme im Rahmen der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Hierbei werden die durch die Bauwerksprüfingenieurin bzw. den Bauwerksprüfingenieur vergebenen Bewertungen für die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1 (sehr guter Zustand) bis 4 (ungenügender Zustand) zusammengefasst. Diese Zustandsnoten bilden die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung.
Weitere Informationen zu den Brücken der Bundesfernstraßen als statistische Auswertungen und die Zusammenstellung der Zustandsnoten finden Sie hier auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenbau (BASt).