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Zwei Hände setzen zwei Teile eines Puzzles zusammen.

Quelle: Adobe Stock / MP Studio

Gemäß § 7 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen sind von dieser Forderung umfasst, da sie – einzeln oder kumulativ, unmittelbar oder mittelbar – die Ausgaben des Bundeshaushalts beeinflussen und somit finanzwirksam sind.

In einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geht es nicht nur um die Frage, ob eine Maßnahme grundsätzlich geplant und umgesetzt werden soll (absolute Wirtschaftlichkeit), sondern auch um die Frage, wie eine Maßnahme realisiert werden soll (relative Wirtschaftlichkeit). Die relative Wirtschaftlichkeit kann sich dabei auf die Umsetzungsvarianten einer Maßnahme beziehen, die im Rahmen des Variantenvergleichs gegenübergestellt werden. Sie kann in dafür geeigneten Fällen aber auch einen Beschaffungsvariantenvergleich umfassen, wenn z. B. eine Realisierung im Rahmen eines ÖPP-Projekts geprüft wird.

Die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme im Bereich der Bundesfernstraßen stellt sich über dessen gesamten Planungsprozess – von der Bedarfsfeststellung über die Variantenentscheidung bis hin zur Einstellung in den Bundeshaushalt. Auch die Erfolgskontrolle nach Umsetzung einer Maßnahme ist Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Das BMDV ist sich der Bedeutung, die den Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Bereich der Bundesfernstraßen zukommt, bewusst. Daher setzen wir uns in der Abteilung Bundesfernstraßen kontinuierlich mit den Anforderungen auseinander, die wir an diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen stellen.